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Experten-Antwort

Reha, bei voller befr. EMR, bei Herzprobleme, günstig oder nicht?

von Hein Blöd30.10.2022 | 14:33
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11 Antworten

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Moin, ich beziehe seid 09/2016 eine volle befr. EMR, über eine internistische Erkrankung. Nun hat sich bei mir ein Herzproblem eingeschlichen, vermutlich über eine nicht bemerkte milde Coronainfektion, die als harmlose Erkältung deklariert wurde. Dazu wahrscheinlich eine nicht wahrgenommene Herzmuskelentzündung, die sich jetzt schließlich in eine Herzschwäche rauskristalisiert hat. Aber das will keiner zugeben bzw. wahrhaben. Meine Pumpleistung beträgt nur noch 45 %, habe dazu auch massive Symptome. Nun wenn jetzt die Kardiologin mir eine Reha verschreibt bzw. empfiehlt, damit ich meinen alltäglichen Alltag wieder etwas besser in Griff bekomme, was soll ich machen. Wer ist dafür zuständig, bei einer vollen befr. EMR, die Krankenkasse oder die DRV? Macht es überhaupt Sinn, diese zu beantragen, das ich nicht damit meine volle befr. EMR gefährde? Nicht das ich am Ende , meine EMR verliere, da ich diese auf eine andere Erkrankung erhalten habe. Sollte ich diese beantragen, oder lieber die Finger von lassen? Gruß Hein Blöd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Hein Blöd,

"Abschläge" hat schon die richtigen Hinweise gegeben.

Vielen Dank dafür!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Abschlägeam 30.10.2022 | 15:04
Hallo Hein Blöd, vorweg: Ihre EM-Rente kann auch jederzeit ohne eine Reha überprüft werden. Deshalb sollten Sie es nicht davon abhängig machen, ob eine Reha die Rente gefährdet, sondern sich nach den ärztlichen Empfehlungen richten. Und wenn Ihre Ärztin also meint, dass dies hilfreich sein könnte, damit Ihre 'Pumpe' wieder besser funktioniert, oder Sie zumindest lernen, damit besser umzugehen, dann sollten Sie eine Reha beantragen. Es geht ja vor allem auch um Ihre Gesundheit 'im Allgemeinen'. Ob Sie den Antrag bei der DRV einreichen oder bei der KK ist also relativ 'egal', der Antrag würde ohnehin von einem an den anderen weitergereicht werden, wenn der erste nicht zuständig ist. Ohne Ihnen in irgendeiner Form 'falsche Hoffnungen' machen zu wollen (!!), kann aber die Reha im Ergebnis ja auch zur Feststellung führen, dass Ihr Gesundheitszustand sich tatsächlich entgegen 2016 deutlich verschlechtert hat. Und dann könnten Sie entsprechend auch eine Neufeststellung selbst beantragen und die dann notwendige Überprüfung könnte also auch im 'positiven' Sinn (z.B. neue Zurechnungszeit/Entfristung) für Sie ausfallen. Aber dies kann natürlich im Vorweg nicht prognostiziert werden! Nach einer befristeten EM-Rente haben Sie im Übrigen auch wieder Anspruch auf ALGI, sodass Sie also eigentlich nichts 'riskieren', wenn Sie nun im Sinne Ihrer Gesundheit die bestmöglichen Therapiemöglichkeiten (hier Reha) ausschöpfen. Über die finanziellen Optionen nach der Reha können Sie sich dann auch noch ausführlich beim Sozialdienst in der Rehaklinik erkundigen. Hören Sie also auf die Empfehlungen Ihrer Ärzte. Alles Gute!
Peter T.am 30.10.2022 | 15:18
Da schon volle EM besteht, wird wohl an dem Leistungsfall (Datum) sich nichts ändern, denn die Rentenart bleibt gleich. Hier ändert sich sicherlich nur etwas, wenn mehr als 2 Jahre zwischen voller EMR Beitragszahlungen und wieder voller EMR liegen. Oder sehe ich das falsch?
Abschlägeam 30.10.2022 | 20:40
hmmm... wenn jemand schon etwas länger eine volle EM-Rente aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt erhält, was ja bedeutet 'Halb erwerbsgemindert aus gesundheitlichen Gründen' plus 'trotzdem volle Rentenzahlung wegen der Arbeitsmarktlage', wäre aber eine 'volle Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen (wegen deutlicher Verschlechterung der gesundheitlichen Einschränkungen) m.W.n. ein neuer Leistungsfall, denn dies wäre eine maßgebliche Veränderung der Voraussetzungen für den Rentenanspruch. Wenn bereits aus gesundheitlichen Gründen die volle EM-Rente bezahlt wird und der Zustand sich weiterhin nur weiter verschlechtert hat, ändert sich nichts. Aber es wäre für die DRV auch extrem schwierig, nun 'nur wegen einer Reha' diesen Anspruch plötzlich zu entziehen. Denn in den drei bis fünf Wochen Reha wird man ja nicht wieder 'plötzlich' um 50% oder gar 100% erwerbsfähiger. 'Hein Blöd' sollte also die Reha beantragen, wenn seine Ärzte das empfehlen, auch wenn seine EM-Rente sich danach nicht erhöht, sondern während der Reha und vermutlich auch noch danach 'einfach' wie bisher weiter bezahlt wird.
Janaam 30.10.2022 | 20:47
Warum will man nicht gesünder werden?
Dieteram 31.10.2022 | 14:18
Weil eine EM-Rente soziale Sicherheit auf einem höheren Niveau bedeutet, im Gegensatz zu Alg 2. Dann ist man zwar gesünder, aber dafür arm. Viele meinen, dass beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit wäre Bildung, aber das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit ist Gesundheit. Mit etlichen Einschränkungen ist die Jobauswahl begrenzt.
Wotanam 31.10.2022 | 15:00
Zitat von Dieter anzeigenausblenden
Warum will man nicht gesünder werden?
Weil eine EM-Rente soziale Sicherheit auf einem höheren Niveau bedeutet, im Gegensatz zu Alg 2. Dann ist man zwar gesünder, aber dafür arm. Viele meinen, dass beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit wäre Bildung, aber das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit ist Gesundheit. Mit etlichen Einschränkungen ist die Jobauswahl begrenzt.
Stimmt, als Erwerbsminderungsrentner ist man kreditwürdig, darf Vermögen haben oder das Auto fahren, was man möchte und man muss sich weniger mit dem Amtsschimmel(außer DRV) herumplagen. Auch die Wohnung ist egal. Beim Hartz wird auch nichts für die Rente abgeführt, bei der Erwerbsminderungsrente gibt es die Zurechnungszeiten und für die Wartezeit zählt es auch. Die Vorteile liegen klar auf der Hand!
Janaam 31.10.2022 | 15:48
Ich beziehe EMR und habe jetzt zusätzlich noch Krebs bekommen. Für mich steht ausser Frage, dass ich nach Abschluss der Chemo in Reha gehe. Ich verschwende keinen Gedanken daran, dass man mir die EMR entziehen könnte. Es geht immerhin um meine Gesundheit.
völlig ahnungslosam 31.10.2022 | 16:00
Hoffentlich erinnern Sie sich an Ihre Aussage falls Sie selbst dann mal in die nicht freiwillig sich ausgesuchte Verlegenheit kommen sollten, dass Sie aufgrund Ihrer kaputten Gesundheit nicht mehr in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit weiter nachzugehen. Wünsche Ihnen, dass es noch ne gute Weile dauert, bis Sie es 'ausprobieren' müssten.
Peter T.am 31.10.2022 | 17:10
Da sieht man, Sie sind wirklich ahnungslos. Also wer so etwas "fordert", hat anscheinend) zum Glück für ihn) noch keine Bekanntschaft mit einer schweren Krankheit gehabt. Da wird man schon fast wütend, wenn man so etwas liest...
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