Ich dachte, die Neuregelung trifft für Menschen zu, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden und wenn der Reha-Arzt den Parkplatzwächter als Verweisungsberuf bennent, dann muß die DRV auch nachweisen, das es in diesem Bereich einen offenen Arbeitsmarkt gibt... Nicht alles glauben was erzählt wird.
@ Sonne, Recht haben und Recht bekommen liegen auf Grund der jahrelangen Bearbeitung schon bei der DRV und dann nachfolgend der Sozialgerichte weit auseinander.
Na, Sie werden schon recht haben.
Ich dachte, die Neuregelung trifft für Menschen zu, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden und wenn der Reha-Arzt den Parkplatzwächter als Verweisungsberuf bennent, dann muß die DRV auch nachweisen, das es in diesem Bereich einen offenen Arbeitsmarkt gibt... Nicht alles glauben was erzählt wird.
@ Sonne, Recht haben und Recht bekommen liegen auf Grund der jahrelangen Bearbeitung schon bei der DRV und dann nachfolgend der Sozialgerichte weit auseinander.
Mein Rehaarzt hat gesagt, laut RV ist fast jeder zuminest als sitzender Parkplatzwächter einsetzbar und somit arbeitsfähig. Und für Menschen ab Geb. 1963 zählt nicht bei der Beurteilung, ob man im erlernten Beruf arebitsfähig ist, sondern überhaupt. Und dann greift der PArkplatzwächtersatz.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und einen verständnisvollen Gutachter...
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