Hallo Lilo,
wie "genau" bereits ausgeführt hat, werden die Angaben im vorläufigen Entlassungsbericht und im endgültigen Entlassungsbericht warscheinlich ziemlich deckungsgleich sein und inhaltlich nicht groß differieren. Sie haben auch die Möglichkeit, den endgültigen Entlassungsbericht selbst zu erhalten - entweder indem Sie diesen direkt von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abfordern (was aber erst zeitlich nach der Entlassung geht), oder Sie klären das noch direkt vor Ort mit der Klinik ab, dass diese Ihnen den Bericht aushändigt bzw. ihrem Hausarzt zugeschickt.
Bezüglich der Notwendigkeit der Angaben, bei welchen Arbeitgerbern Sie alles beschäftigt waren, hat Ihnen "genau" bereits umfassend geantwortet.