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Experten-Antwort

Reha Bescheinigung AG

von Anna Lena10.07.2024 | 17:06
339 Ansichten
4 Antworten

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Hallo! Ich trete demnächst eine Reha an. Die Bewilligung der DRV liegt dem Arbeitgeber vor. Nachdem ich die Einladung von der Klinik mit dem genauen Zeitpunkt erhalten hatte habe ich dem AG sofort informiert. Zusätzlich wollte der AG eine Kopie der Einladung der Rehaklinik haben. Da durch das Schreiben Rückschlüsse auf meine Erkrankung gemacht werden können, habe ich entsprechende Stellen geschwärzt. Damit ist der AG nicht einverstanden er benötigt das originale Schreiben für seine Dokumentation. Was kann ich noch tun? Muss ich wirklich meine Erkrankung offenlegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna Lena,

Gesundheitsdaten gehören nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu einer besonderen Kategorie personenbezogener Daten und unterliegen damit einem besonderen Schutz. Als Gesundheitsdaten werden Informationen definiert, die sich auf die körperliche und psychische Gesundheit beziehen. Da die Gesundheitsdaten zu besonders schützenswerten Informationen gehören, dürfen auch Arbeitgebende rechtlich nichts über diese Daten erfragen. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn Ihre Einwilligung vorliegt oder ein besonders schutzwürdiges Interesse (z.B. Gefährdung Dritter) vorliegt. Die vollständige Offenlegung kann Ihr Arbeitgeber daher nicht verlangen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Arbeitsrechtam 10.07.2024 | 17:25
Das ist eine arbeitsrechtliche und keine rentenrechtliche Frage. Konfrontieren Sie Ihren Arbeitgeber damit, wofür er „angeblich“ das ungeschwärzte Schreiben benötigt uns schalten Sie erforderlichenfalls Ihre Arbeitnehmervertretung ein.
Mimimiam 10.07.2024 | 18:27
Sage es dem Datenschutzbeauftragten deiner Firma. :-) Gesundheitsdaten sind Privatsache.
Minaam 10.07.2024 | 18:33
Selbst aus dem Namen der Klinik kann man schon erkennen, ob es sich um eine psychosomatische Rehabilitation handelt. Vielleicht einfach auch mal offen damit umgehen. Ich hab das vor gelegt und gut ist. Auch hinterher bekommt man ja so eine Bescheinigung dass man da gewesen ist. Wie soll man denn sonst sonst die Abwesenheit belegen
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