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Experten-Antwort

Reha bewilligt, aber......

von Friedrich21.12.2010 | 21:36
11886 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Wissende, heute erhielt ich von der DRV endlich den Bescheid über die Reha. Beantragt hatte ich eine ambulante Reha im Neurologischen Rehazentrum vor Ort, weil ich das per Bus in ca. 5 Minuten erreichen und in ca. 5 Minuten wieder daheim sein könnte und weil ich die Örtlichkeiten und das Personal kenne. Bewilligt wurde jedoch eine stationäre Reha weit außerhalb. Keine Chance, daß mich meine Frau besuchen könnte. Ich möchte auf gar keinen Fall die bewilligte Reha antreten. Meine Fragen: Macht es Sinn zu widersprechen? Welche Konsequenzen hätte es wenn ich diese Reha nicht antrete? Ich beziehe eine Rente wegen teilweiser EM. Wie reagiere ich richtig? Vielen Dank und herzliche Grüße Friedrich

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.12.2010 | 10:12

Über die Art der Durchführung einer medizinischen Rehabilitation entscheidet hier bei der Deutschen Rentenversicherung die ärztliche Abteilung. Dabei wird auch geprüft, ob aus medizinischer Sicht eine ausreichende Belastungsfähigkeit für eine ganztägig ambulante Rehabilitation ( tägliche Hin- und Rückfahrt zu und der Reha- Einrichtung, häusliche Versorgung) vorliegt.

Sollten Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einzulegen. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit gerne mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (Name und Telefonnumer ist auf dem Bescheid abgedruckt) jederzeit telefonisch Kontakt aufnehmen, um abzuklären aus welchen Gründen eine stationäre Maßnahme bewilligt wurde.

6 Antworten

Elisabetham 21.12.2010 | 21:43
Wenn dir eine stationäre Reha bewilligt wurde und du sie nicht antrittst, hast du eine Obligenheitspflicht verletzt. Das kann dazu führen, dass der Leistungsträger von seiner Leistungspflicht frei wird, solange du der Mitwirkungspflicht nicht nachkommst. Was sagt denn dein HA zu der Bewilligung?
Friedricham 21.12.2010 | 22:54
Danke, Elisabeth für die schnelle Antwort. Mit meinem HA hab ich noch nicht sprechen können. Also werde ich morgen meinen Widerspruch formulieren. Liebe Grüße
Was soll dasam 22.12.2010 | 08:51
Warum willst du die stationäre Reha nicht antreten, nur weil deine FRau dich nicht besuchen kann? Viele wollen eine stationäre Reha, und bekommen sie nicht zugebilligt. Eine stationäre Reha hat auch ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten. Denn über die Anwendungen hinaus, kann es sehr erholsam sein, vom gewohnten Umfeld / Alltag getrennt zu sein! Auch unter rechtlichen Aspekten (siehe Vorredner) sollte eine leichtfertige Ablehnung nicht erfolgen! Also gut überlegen !!
Friedricham 22.12.2010 | 13:11
Ich habe das Problem gerade mit unserem Personalreferenten erörtert. Er hat feststellen können, daß zwischen der von mir gewünschten Rehaklinik und der DRV ein Versorgungsvertrag für Phase D besteht, damit sei der rechtliche Hintergrund auf jeden Fall erfüllt. Und er rät einen begründeten Umstellungsantrag zu formulieren, keinesfalls einen Widerspruch. Im übrigen meinte er, daß nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" er die Entscheidung nicht nachvollziehen kann. In der Regel würde anders herum entschieden. Der Bewilligungsbescheid enthält übrigens keinen Hinweis auf den Sachbearbeiter, insofern werde ich dem Rat unseres Personalreferenten folgen und die Entscheidung abwarten.
Marthaam 22.12.2010 | 16:21
Warum jemand nicht allein in Reha fahren möchte oder die Reha nicht ohne Besuch der Familie verbringen möchte, geht doch keinem was an... Ich habe z.B. eine sehr labile Schwiegermutter, die vor kurzem mit 63 ihre erste Reha (Krebs-Reha) gemacht hat und todunglücklich ohne ihre Familie war... Nicht für jede/jeden ist es gut, wenn man aus dem familiären Umfeld rausgerissen wird. Sie erholt sich nun daheim besser als es jede Reha hätte tun können. Gerade bei ihrer Reha war es so, dass ausnahmslos ALLE dort nur das Thema "Krebs" und "Tod" hatten, als sie heim kam, war sie noch mehr ein seelisches Wrack als vorher. Durch ihre Familie ist sie wieder aufgebaut worden und würde allenfalls nur noch einer Reha zustimmen, bei der mein Schwiegervater dabei wäre, sei es parallel in Kur oder privat irgendwo untergebracht. Die beiden sind unzertrennlich und haben nach 45 Jahren eine Beziehung, wahnsinn, da passt kein Blatt zwischen. Viell. sollte nicht immer direkt auf die Fragenden losgepoltert werden. Man kennt die Umstände nicht, also mal etwas mehr Menschlichkeit walten lassen. Allen frohe Weihnachten und nen guten Rutsch! P.S.: Und sollte doch noch jemand meinen, nen blöden Kommentar auf meinen Beitrag loszulassen: LMAA!!!!!
Sozialrechtleram 22.12.2010 | 20:26
Zitat von Friedrich anzeigen
Lieber Friedrich, ich möchte Ihnen und Ihrer Familienverbundenheit nicht zu Nahe treten. Haben Sie mal darüber nachgedacht, dass ein "Urlaub" von der "Familie" Wunder bewirken kann? Andererseits hat man seitens der DRV Ihren berechtigten Wünschen nachzukommen. Lassen Sie sich seitens der DRV den Arzt benennen, der die stationäre Reha empfohlen hat und sprechen Sie mit ihm. Er wird Ihnen bestimmt sagen, warum er seine Empfehlung abgegeben hat. Und wenn nicht, dann können Sie immer noch so verfahren, wie die anderen Foristen es empfohlen haben. Gute Besserung und ein friedvolles Fest wünscht Sozialrechtler
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