Über die Art der Durchführung einer medizinischen Rehabilitation entscheidet hier bei der Deutschen Rentenversicherung die ärztliche Abteilung. Dabei wird auch geprüft, ob aus medizinischer Sicht eine ausreichende Belastungsfähigkeit für eine ganztägig ambulante Rehabilitation ( tägliche Hin- und Rückfahrt zu und der Reha- Einrichtung, häusliche Versorgung) vorliegt.
Sollten Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einzulegen. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit gerne mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter (Name und Telefonnumer ist auf dem Bescheid abgedruckt) jederzeit telefonisch Kontakt aufnehmen, um abzuklären aus welchen Gründen eine stationäre Maßnahme bewilligt wurde.