Hallo Joshi,
grundsätzlich haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht, das jedoch durch eine Regelung des Gesetzgebers eingeschränkt ist, nach der der Rentenversicherungsträger unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Art, Umfang und Durchführung der Rehamaßnahme bestimmt.
Eine Klinik an der Küste dürfte bei einer Belastungs- und Anpassungsstörung nicht erforderlich sein, da es genügend medizinisch geeignete Kliniken gibt, die Ihr Leiden gut behandeln können und näher an Ihrem Wohnort liegen.
Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger