Hallo Maria,
ein Widerspruch gegen einen positiven Bescheid ist zwar grundsätzlich möglich, zielführender erscheint jedoch zunächst eine schriftliche Anfrage Ihrerseits - jeweils unter vorheriger Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse aufgrund der Einschränkung des Dispositionsrechts - mit der Bitte um Überprüfung der Entscheidung der Reha-Indikation und der Bitte um Umeinweisung. Hierzu sollten ggf. eine erneute Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes vorgelegt werden, sodass der medizinische Dienst die getroffene Entscheidung anhand neuer Unterlagen überprüfen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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