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Experten-Antwort

Reha bewilligt, jedoch andere Klinik

von Chris13.02.2026 | 00:03
459 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kurze Frage versteht irgendjemand die Handlung der DRV Bund? Reha wurde bewilligt, jedoch andere Klinik. Begründung der DRV Bund: "Die Wunschklinik kann zur Zeit in den benötigten Indikationen nicht belegt werden." Der Witz ... die 2 Wunschkliniken habe ich beide über die Internetseite der DRV "meine Rehabilitation" ... Schwerpunkt Indikation vorhanden, sowie laut Internet moderate Wartezeit. Laut Recherche im Internet ist die DRV Bund Hauptbeleger und laut telefonischer Rücksprache mit den Wunschkliniken nehmen sie auch auf. Möchte die DRV Bund ggf. nur andere Kliniken zuweisen, um diese zu füllen oder wurde hier ein Bescheid nur überschrieben? Warum lehnt die DRV Bund meine Wunschklinik mit dieser Begründung ab, wenn sie doch einen Vertrag haben und die Kliniken auch annehmen? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

 

es wurde Ihnen eine andere Klinik bewilligt, weil Ihre Wunschklinik der Rehasachbearbeitung zurückgemeldet hat, dass zu Ihrer speziellen Indikation bzw. mit Ihren Diagnosen zeitnah keine Behandlungsplätze frei sind. Rehakliniken behandeln oft verschiedene Krankheitsbilder, die unterschiedliche Anwendungen und Behandlungen benötigen. Beispielsweise benötigt jemand, der Rückenprobleme hat, eine andere Behandlung als jemand, der ein neues Kniegelenk bekommen hat, beide könnten aber in der selben orthopädischen Klinik aufgenommen werden. Ihre Wunschklinik könnte mit anderen Diagnosen als Ihrer belegt werden, aber für Ihre Diagnose sind aktuell keine Plätze mehr frei.

 

Wenn Sie sich telefonisch bei Ihrer Wunschklinik erkundigen, liegen den Mitarbeitern dort nicht Ihre medizinischen Unterlagen vor, sodass sich am Telefon nicht beurteilen lässt, ob Sie tatsächlich aufgenommen werden können. Die Rückmeldung der Rehaklinik an die DRV erfolgt nach Prüfung des ärztlichen Befundberichtes. 

 

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie selbstverständlich gegen die Klinikauswahl Widerspruch einlegen. Ob das in Ihrer Situation das richtige ist, müssen Sie selber beurteilen und ggf. mit Ihren Ärzten besprechen. Das Ziel der Reha ist ja nicht, dass Sie in eine spezifische Rehaklinik kommen, sondern dass Sie möglichst zeitnah gesundheitliche Unterstützung erhalten, was durch die von der DRV für Sie ausgewählte Klinik möglich wäre.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Rehaam 13.02.2026 | 04:52
Verstehen Sie die Begründung nicht? Für Ihr Krankheitsbild bietet die Wunschklinik aktuell keine Plätze an. Alles weitere kann doch von außen niemand beurteilen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rententrägers. Im Übrigen ist die DRV Bund hier im Forum gar nicht vertreten!
Klinikam 13.02.2026 | 07:07
Sie werden ws nicht glauben. Aber es gibt zum Beispiel Kontraindikationen, die eine Aufnahme in der Klinik nicht möglich machen. Oder aber die Kliniken haben abgelehnt, Sie zu behandeln. Wenn Sie das genau wissen wollen, fragen Sie halt Ihre Sachbearbeitung.
hmam 13.02.2026 | 07:09
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Sie können auch Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, wie dort diese Entscheidung begründet ist. Vielleicht benötigen Sie dringend eine Reha und die moderate Wartezeit ist für Sie eigentlich schon zu lang. Sie sollten dabei bedenken, dass das alles Ihre Reha verzögert. Sollten Sie Ihre Wunschkliniken aus medizinischen Gründen ausgesucht haben, würde ich Ihnen raten, dass Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens sprechen, was er von der zugewiesenen Klinik hält und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Sollten es eher touristische Gründe sein, müssen Sie selbst wissen, welche Prioritäten Sie setzen.
Achtungam 13.02.2026 | 07:24
Sollte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein, würde ich vor Änderung Rücksprache mit dem Sozialversicherungsträger halten. Und mir die schriftliche Genehmigung holen. Könnte andernfalls richtig teuer werden. Ansonsten wie hier schon geschrieben, es können Ihre weiteren Diagnosen eine Aufnahme unmöglich machen. Oder aber die aktuellen Wartezeiten sind zu lange. Die Daten, die Sie online sehen, müssen nicht unbedingt Tag gleich aktuell sein. Guter Rat, wenn Sie fragen, es geht auch sachlich ohne Vorwürfe und vorschnelle Unterstellungen. Wäre vielleicht netter.
Lesen ?am 13.02.2026 | 08:04
Die Begründung der Wunschklinik-Ablehnung wurde doch genannt und vom Experten ausführlich erläutert. Ihnen wäre auch nicht geholfen, wenn man Sie zu der Wunschklinik lässt, Sie dann dort aber nicht entsprechend Ihrer Indikationen behandelt werden können, aus welchen Gründen auch immer.
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