Hallo User Billy,
falls Sie wirklich nach Ende des Krankengeldes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und daher Arbeitslosengeld II beantragen müssen, erhalten Sie während der Reha-maßnahme das Arbeitslosengeld II weiterhin gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann während der Reha-maßnahme kein Übergangsgeld.
Sollten Sie jedoch nochmals Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben (einen Anfrage bei der zuständigen Agentur für Arbeit wäre sinnvoll), wird diese Leistung als Bemessung für das Übergangsgeld während der Reha-maßnahme zu Grunde gelegt. Die genaue Berechnung des Übergangsgeldes würden Sie dann aus dem entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ersehen.