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Experten-Antwort

Reha bewilligt, Krankengeld läuft vorher aus - was kommt dazwischen?

von Billy19.03.2019 | 18:45
4539 Ansichten
12 Antworten

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Ich beziehe derzeit noch Krankengeld, werde aber in 2 Monaten ausgesteuert. Bin krankheitsbedingt bis auf Weiteres arbeitsunfähig. Anspruch auf ALG1 habe ich nicht mehr, somit würde ich in 3 Monaten auf Hartz-IV fallen. Nun habe ich aber mittlerweile einen Reha-Antrag gestellt, der auch prompt bewilligt worden ist. Dort wird dann auch aus medizinischer Sicht über meine Arbeitsfähigkeit entschieden, evtl. kommt es also zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Die Reha selbst fällt nicht mehr in den Bezugszeitraum vom Krankengeld, denn bis zum Antritt der Reha wird das Krankengeld schon ausgelaufen sein (Aussteuerung). Das Krankengeld endet in 3 Monaten, die Reha startet in 5 Monaten. Meine Frage ist nun, wovon ich in den zwei Monaten zwischen Aussteuerung (Ende des Krankengeldes) und Reha-Beginn leben soll. Muss ich für diesen Zeitraum einen (1) Hartz-IV-Antrag stellen? Oder überbrückt das eventuell noch die (2) Krankenversicherung (längere Auszahlung des Krankengeldes noch "Hintenhin") oder der Rentenversicherer (Ausdehnung des Überganggeldes nach "Vornehin")? Und, falls ich Hartz-IV beantragen muss, orientiert sich das Reha-Übergangsgeld dann an diesem - oder immer noch am letzten Netto-Lohn bzw. dem Krankengeld (was bei Beantragung und Bewilligung der Reha noch von der Krankenkasse gezahlt worden ist)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Billy,

falls Sie wirklich nach Ende des Krankengeldes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und daher Arbeitslosengeld II beantragen müssen, erhalten Sie während der Reha-maßnahme das Arbeitslosengeld II weiterhin gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt dann während der Reha-maßnahme kein Übergangsgeld.

Sollten Sie jedoch nochmals Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben (einen Anfrage bei der zuständigen Agentur für Arbeit wäre sinnvoll), wird diese Leistung als Bemessung für das Übergangsgeld während der Reha-maßnahme zu Grunde gelegt. Die genaue Berechnung des Übergangsgeldes würden Sie dann aus dem entsprechenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ersehen.

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11 Antworten

Rehaam 19.03.2019 | 18:56
Da werden Sie Arbeitslosengeld II beantragen müssen, da weder KK noch AfA über den Anspruchszeitraum hinaus zahlen und Übergangsgeld nicht als Vorschuss gewährt wird.
Billyam 19.03.2019 | 20:56
Vielen Dank für die schnelle Antwort; dann werde ich wohl erstmal diesen Hartz-IV-Weg gehen müssen . . .
Danielaam 20.03.2019 | 07:19
Es kann gar nicht sein, dass du nach Krankengeld keinen Alg1 Anspruch hast, denn während des Krankengeld Bezuges sammelst du 8-10 Monate Anspruch je nach Alter. Als man hat Minimum immer 8 Monate nach Aussteuerung und die stehen Dir über die Nathlosigkeitsregelung zu. Während der Reha gibt es Übergangsgeld
Billyam 20.03.2019 | 11:57
Vielen Dank für die weiteren Antworten, es sieht wohl alles nach Hartz-IV aus. Es geht m.E. schon (@Daniela), dass man keinen Anspruch auf ALG1 mehr hat nach der Aussteuerung, nämlich dann, wenn z u v o r schon ALG1 über 12 Monate bezogen worden ist. Ich habe nach Jobverlust zunächst ALG1 erhalten über 12 Monate. Und danach auf Basis vom ALG1 Krankengeld, was wie gesagt auslaufen wird (Aussteuerung), da die 78 Wochen bald um sind. Somit dürfte mir nur ALG2 bzw. Hartz-IV nach diesem Zeitpunkt bleiben (ganz unabhängig von der anstehenden später anstehenden Reha). Krankengeld gibt es nur auf Basis eines über einen Mindestzeitraum bestehenden Arbeitsverhältnisses. Und wer aus dem Job heraus 78 Wochen krankgeschrieben und ausgesteuert wird, der hat noch Anspruch auf ALG1 aufgrund dieses zurückliegenden Arbeitssverhältnisses. Insgesamt hat man also Anspruch immer auf 78 Wochen Krankengeld (Krankheit und Krankschreibung vorausgesetz) und 12 Monate bzw. 52 Wochen ALG1. Wie die Reihenfolge dabei ist, ob erst Krankgengeld->ALG1 oder ALG1->Krankgengeld oder irgendwie mehrmals abwechselnd, ist am Ende egal. - Nach spätestens 130 Wochen bzw. 30 Monaten kommt, sofern keine Arbeitsfähigkeit, kein Job-Verhältnis gegeben, Hartz-IV/ALG2.
Ulliam 20.03.2019 | 19:11
Das was Daniela schreibt, ist völlig korrekt. Selbst wenn der Alg1 Anspruch vor den Krankengeldbezug aufgebraucht ist, hat sich während des Krankengeldanspruch ein erneuter Anspruch von 8 Monaten Alg1 aufgebaut.
Billyam 20.03.2019 | 19:15
Gut, dann haben wir hier zwei Meinungen. Evtl. könnte eine Expertenantwort die Sache klären.
AfAam 20.03.2019 | 23:29
Der Experte wird sicher keine Aussage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld machen. Für die, die es noch immer nicht verstanden haben. Dies ist ein Forum der Rentenversicherung und nicht der Agentur für Arbeit. Seine Brötchen kauft man auch nicht beim Frisör.
Billyam 21.03.2019 | 10:18
Gut, dann haben wir hier zwei Meinungen. Evtl. könnte eine Expertenantwort die Sache klären.
Der Experte wird sicher keine Aussage zum Anspruch auf Arbeitslosengeld machen. Für die, die es noch immer nicht verstanden haben. Dies ist ein Forum der Rentenversicherung und nicht der Agentur für Arbeit. Seine Brötchen kauft man auch nicht beim Frisör.
gut möglich, schön wäre es dennoch
Billyam 21.03.2019 | 10:37
Daniela könnte tatsächlich Recht haben, hier ein ähnlicher Fall, allerdings von 2007 https://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitslosengeld-nach-Krankenge… Der Anwalt meint: "In § 127 Abs. 4 SGB III ist geregelt, dass sich die Dauer des Anspruchs um die Restdauer eines wegen Entstehung eines neuen Anspruche erloschenen Anspruchs verlängert, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch 4 Jahre nicht verstrichen sind. Vorausgesetzt Sie haben 12 Monate Krankengeld bezogen, dann haben Sie ein neues Stammrecht (für die Dauer von 6 Monaten) erworben. Mit Entstehung eines neuen Stammrechts erlischt gemäß § 147 SGB III der alte Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von 6 Monaten plus den Rest aus dem alten Anspruch haben. Ihnen geht also nichts verloren. Es wird zusammengerechnet." Somit müssten mir also 6 Monate an ALG1 zustehen, und dass obwohl ich vorher schon 12 Monate ALG1 bezogen habe.
Billyam 22.03.2019 | 09:39
Habe bei der Arbeitsagentur angerufen und meinen Fall geschildert. Es ist tatsächlich so, dass man durch den Krankengeldbezug einen neuen Anspruch auf ALG1 hat, auch dann, wenn man zuvor schon mal 12 Monate ALG1 bezogen hatte. Die länge des Anspruchs richtet sich dann nach der Länge des letztmaligen Krankengeldbezuges. Bei 12 Monaten (wie bei mir) KG entspricht dies 6 Monaten (erneutes) ALG1. Also käme ich dann insgesamt, seit meinem letzten Arbeitsverhältnis, auf 18 statt auf 12 Monate ALG1. Wenn man erst 78 Wochen KG bezieht und sich dann (erstmals) bei der Arbeitsagentur meldet, kommt man nur auf die üblichen 12 Monate ALG1.
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