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Experten-Antwort

Reha bewilligt nun wieder viiiiiel Formulare

von Michaela V.09.08.2018 | 12:44
1323 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forengemeinde, nun wurde mir meine allererste Reha genehmigt, in 4 Wochen kann ich diese antreten. War dieses Jahr aber schon 5 Monate krankgeschrieben (Bandscheibe)und dauert noch knapp 3 Wochen. Das heisst, ich werde wenn ich die Reha antrete wieder 1 Woche voll arbeiten. Es wurden mehrere Erkrankungen zur Rehabewilligung aufgeführt. Welche Formulare müssen nun ausgefüllt werden, blicke da nicht mehr durch?? ----- Bescheinigung für Arbeitgeber nach §9 Abs. 2 EFZG meinem Arbeitgeber zusenden......ok geht klar ---- G 0160...NEIN da ich nicht von der Zuzahlung befreit werde ---- G 0512...nur was fülle ich hier aus?? Ziffer 1 : Beginn der Reha Ziffer 2 : ???? ich bin dann ja wieder arbeiten Ziffer 3 : gesetzliche Krankenkasse / pflichtversichert Ziffer 4 : Kinder keine Ziffer 5 : Keine Pflege Ziffer 6 : Keine Verletztenrente ---- G 0513 + G0514 + 0515 + G 0518....doch nur wenn ich weiter Krankengeld bekommen würde?? Puhhhh wieso werden einem soviel Steine in dem Weg gelegt? Wäre schön von euch ein paar Tips zu bekommen die mir hier schnell weiter helfen. Gruss und Dank Michaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Michaela,

Sie könne so vorgehen wie Helferlein beschrieben hat (speziell auf Ziffer 2 bezogen, den Rest hatten Sie ja schon weitestgehend selbst beantwortet).

G 0515 an den Arbeitgeber weiterleiten.

Da es die verschiedensten Konstellationen gibt, um das Übergangsgeld zu berechnen, bleibt der DRV nichts anderes übrig, als so detailliert Sachverhalte zu ermitteln. Sie haben die Möglichkeit die Hilfe der Berater einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kostenfrei in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Dort wird man Ihnen zum Ausfüllen aller Formulare an der Seite stehen. Manche Verbandsgemeinden bieten diesen Service auch. Ebenso gibt es in der Reha-Klinik vor Ort oftmals diesen Service durch Mitarbeiter der Klinik oder dem dortigen Sozialdienst, die bereitwillig unterstützen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Reha.

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1 Antworten

Helferleinam 09.08.2018 | 13:15
Hallo Michaela, das Problem mit Formular G0512 hatte ich auch und es hat mich einige Zeit in vielen Warteschleifen gekostet ;) Zu Ziffer 2: Der Dame, die mir letzendlich weitergeholfen hat war auch nicht ganz klar, wieso hier nicht erwähnt wird, dass man "versicherungspflichtig beschäftigt" ist und der Arbeitgeber das Gehalt/den Lohn weiterzahlt. Sie hat mir geraten, Punkt 1 anzukreuzen und den Teil "und das Entgelt wird nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung gezahlt" einfach zu streichen. So habe ich es dann gehandhabt und es gab keinerlei Probleme. G0513 und G0514 gehen mit an deinen Arbeitgeber und Formular G0518 wird an deine Krankenkasse geschickt, die es dann ausgefüllt an die Rentenversicherung weiterleitet. G0515 musst du nur ausfüllen, wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt nicht weiterzahlt und die Übergangsgeld bekommst. Ich hoffe, dir ist damit geholfen. Vor einigen Wochen musste ich mich durch den gleichen Dschungel schlagen. :) Viele Grüße Dein Helferlein
Deutsche Rentenversicherung
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