Hallo, Michaela,
Sie könne so vorgehen wie Helferlein beschrieben hat (speziell auf Ziffer 2 bezogen, den Rest hatten Sie ja schon weitestgehend selbst beantwortet).
G 0515 an den Arbeitgeber weiterleiten.
Da es die verschiedensten Konstellationen gibt, um das Übergangsgeld zu berechnen, bleibt der DRV nichts anderes übrig, als so detailliert Sachverhalte zu ermitteln. Sie haben die Möglichkeit die Hilfe der Berater einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kostenfrei in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Dort wird man Ihnen zum Ausfüllen aller Formulare an der Seite stehen. Manche Verbandsgemeinden bieten diesen Service auch. Ebenso gibt es in der Reha-Klinik vor Ort oftmals diesen Service durch Mitarbeiter der Klinik oder dem dortigen Sozialdienst, die bereitwillig unterstützen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Reha.
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