Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Reha bewilligt nun wieder viiiiiel Formulare

von Michaela V.09.08.2018 | 12:44
1315 Ansichten
2 Antworten
Hallo Forengemeinde, nun wurde mir meine allererste Reha genehmigt, in 4 Wochen kann ich diese antreten. War dieses Jahr aber schon 5 Monate krankgeschrieben (Bandscheibe)und dauert noch knapp 3 Wochen. Das heisst, ich werde wenn ich die Reha antrete wieder 1 Woche voll arbeiten. Es wurden mehrere Erkrankungen zur Rehabewilligung aufgeführt. Welche Formulare müssen nun ausgefüllt werden, blicke da nicht mehr durch?? ----- Bescheinigung für Arbeitgeber nach §9 Abs. 2 EFZG meinem Arbeitgeber zusenden......ok geht klar ---- G 0160...NEIN da ich nicht von der Zuzahlung befreit werde ---- G 0512...nur was fülle ich hier aus?? Ziffer 1 : Beginn der Reha Ziffer 2 : ???? ich bin dann ja wieder arbeiten Ziffer 3 : gesetzliche Krankenkasse / pflichtversichert Ziffer 4 : Kinder keine Ziffer 5 : Keine Pflege Ziffer 6 : Keine Verletztenrente ---- G 0513 + G0514 + 0515 + G 0518....doch nur wenn ich weiter Krankengeld bekommen würde?? Puhhhh wieso werden einem soviel Steine in dem Weg gelegt? Wäre schön von euch ein paar Tips zu bekommen die mir hier schnell weiter helfen. Gruss und Dank Michaela

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.08.2018 | 08:21

Hallo, Michaela,

Sie könne so vorgehen wie Helferlein beschrieben hat (speziell auf Ziffer 2 bezogen, den Rest hatten Sie ja schon weitestgehend selbst beantwortet).

G 0515 an den Arbeitgeber weiterleiten.

Da es die verschiedensten Konstellationen gibt, um das Übergangsgeld zu berechnen, bleibt der DRV nichts anderes übrig, als so detailliert Sachverhalte zu ermitteln. Sie haben die Möglichkeit die Hilfe der Berater einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kostenfrei in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Dort wird man Ihnen zum Ausfüllen aller Formulare an der Seite stehen. Manche Verbandsgemeinden bieten diesen Service auch. Ebenso gibt es in der Reha-Klinik vor Ort oftmals diesen Service durch Mitarbeiter der Klinik oder dem dortigen Sozialdienst, die bereitwillig unterstützen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Reha.

1 Antworten

Helferleinam 09.08.2018 | 13:15
Hallo Michaela, das Problem mit Formular G0512 hatte ich auch und es hat mich einige Zeit in vielen Warteschleifen gekostet ;) Zu Ziffer 2: Der Dame, die mir letzendlich weitergeholfen hat war auch nicht ganz klar, wieso hier nicht erwähnt wird, dass man "versicherungspflichtig beschäftigt" ist und der Arbeitgeber das Gehalt/den Lohn weiterzahlt. Sie hat mir geraten, Punkt 1 anzukreuzen und den Teil "und das Entgelt wird nicht für die gesamte Dauer der Rehabilitationsleistung gezahlt" einfach zu streichen. So habe ich es dann gehandhabt und es gab keinerlei Probleme. G0513 und G0514 gehen mit an deinen Arbeitgeber und Formular G0518 wird an deine Krankenkasse geschickt, die es dann ausgefüllt an die Rentenversicherung weiterleitet. G0515 musst du nur ausfüllen, wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt nicht weiterzahlt und die Übergangsgeld bekommst. Ich hoffe, dir ist damit geholfen. Vor einigen Wochen musste ich mich durch den gleichen Dschungel schlagen. :) Viele Grüße Dein Helferlein
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026