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Experten-Antwort

Reha bewilligt, obwohl rehaunfähig

von Biene0012.06.2020 | 12:13
728 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich hatte vor drei Wochen einen Oberschenkelbruch. Im Krankenhaus (Aufenthalt 7 Tage) hat der Sozialdienst für mich eine Reha beantragt. Der Antrag wurde vom der DRV bewilligt. Nun steht in dem Bescheid, dass es sich um eine Anschlussreha handelt und spätestens 14 Tage nach Ende der Krankenhausbehandlung starten soll. Bislang habe ich noch keinen Termin erhalten aber mein Problem ist auch folgendes: Die Ärzte im Krankenhaus sowie die Physiotherapeuten sagten mir vor Beantragung der Reha, dass eine Reha noch viel zu früh für mich sei, da ich mein Bein nur Teilbelasten darf für 8 Wochen. Erst nach den 8 Wochen macht eine Reha Sinn. Mir war nicht klar, dass für mich eine Anschlussreha beantragt wurde...Was muss ich jetzt tun, damit die Reha nicht vorzeitig startet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die AHB erfolgt doch auf die ärztliche Anordnung des Krankenhausarztes und dient gerade der schnelleren Genesung. Bei Oberschenkelbrüchen wird die AHB in der Regel eingeleitet. Kontaktieren Sie vielleicht Ihren Hausarzt. Bedenken Sie, dass im Krankenhaus eine 24 Stunden Betreuung erfolgen kann, abgestimmt auf Ihre Situation.

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5 Antworten

DaViam 12.06.2020 | 12:49
Hallo, lassen Sie sich schriftlich vom Arzt bescheinigen, dass Sie noch nicht rehafähig sind und wie lange. Dann schreiben Sie Ihren Reha-Träger an und ziehen den Antrag auf AHB zurück mit der beiliegenden Begründung. Sie können ja darum bitten, den AHB-Antrag in eine Anschlusgesundheitsmaßnahme umwzuandeln. Unterschied: Bei der AGM muss die 2-Wochen-Frist nicht eingehalten werden.
Studentam 12.06.2020 | 13:53
Sofern Sie keinen gesetzlichen Betreuer haben, müssen Sie den Antrag zumindest unterschrieben haben bzw eine Vollmacht gegeben haben. Haben Sie sich nicht angeschaut was Sie unterschreiben? Rufen Sie doch die Nummer an die auf dem Bescheid steht und schildern den Sachverhalt, alles weitere wird man Ihnen dann sagen.
Biene00am 12.06.2020 | 16:47
Vielen Dank für die Antworten! Am Tag der Entlassung wurde ich auf dem Weg nach Hause im Krankenhausgang von einer Sozialdienstmitarbeiterin abgefangen. Zwischen Tür und Angel füllt sie den Antrag aus. Zum Schluss habe ich natürlich unterschrieben aber den Antrag habe ich mir im Detail nicht angesehen. Das war sehr naiv. Ich war ziemlich überfordert in der Situation mit Krücken und Gepäck (die Schwester, die mir mit dem Gepäck half, war schon etwas genervt)... Blöd gelaufen irgendwie... Mir war aber auch nicht klar, dass es so viele Unterschiede im Bereich Reha gibt.
Anonymam 13.06.2020 | 00:19
Zitat von Student anzeigenausblenden
Die Auskunft ist falsch. Bei Versicherten, die bei der DRV Bund versichert sind, gibt es eine Direkteinweisung. Ohne das ein Antrag gestellt werden muss, ist die Entscheidung des behandelnden Arztes in der Klinik als Bewilligung. Nur die Regionalträger machen es anders. Statistikpunkte sammeln halt.
Siehe hieram 13.06.2020 | 01:09
Hallo Biene00, klären Sie nochmals mit Ihren Ärzten, für welche Reha es noch zu früh sei, bevor Sie irgendetwas absagen, verschieben... Eine AHB (also Anschlussheilbehandlung), die ärztlich verordnet wurde, soll Sie unterstützen, die erste Zeit mit kleinen Übungen aber vor allem auch mit Betreuung, wieder fitter zu werden. Zumal Sie wohl "Biene allein zu haus"-mäßig eher die Heilung des eigentlichen Bruches eher verschlimmbessern, als wenn Sie in einer AHB rundum versorgt werden (auch falls ein Partner fürs leibliche Wohl zuhause sorgt, weiß er ja nicht, was der Knochen schon wieder ab kann oder welche leichten Bewegungsübungen zwingend gemacht werden sollten). Ob danach dann eine weitere medizinische Reha notwendig sein wird, wird sich dann entscheiden. Also wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie die AHB im Interesse eines positiven Heilungsverlaufes wahrnehmen. Gute Besserung und alles Gute!
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