Hallo,
ob und in wie weit Ihr neu dazugekommener Pflegegrad Ihren Reha-Bescheid beeinflusst, muss Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall entscheiden.
Wenden Sie sich am besten direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam