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Reha-Bewilligung

von alusru04.03.2009 | 12:08
1291 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nachdem ich diverse schwerere Erkrankungen hatte, wurde duch meinen Hausarzt im vergangenen Jahr eine Reha für mich beantragt. Nun -- nach mehr als 7 Monaten erhielt ich nun einen Bewilligung -- aber das gleich für 6 Wochen. Nun habe ich mehrere Probleme damit. Zum einen kann ich derzeit nicht gehen, da ich in einer aufwenigen Zahnbehandlung bin-- gut ich denke, das kann ich sicher den Zeitpunkt des Reha-Antritts verschieben. Das andere Problem ist aber, dass ich nun nach so langer Zeit endlich wieder im Betrieb einsatzfähig bin ( arbeite im eigenen Betrieb) und nun nicht schon wieder 6 Wochen ausfallen kann. Kann ich um Verkürzung der Reha- Zeit auf 3-4 Wochen bei der DRV bitten, oder wird mit die Maßnahme dann ganz gestrichen. Ich wäre für einen Rat sehr dankbar, denn eine Reha hätte ich schon sehr nötig, aber 6 Wochen gehen zur Zeit einfach nicht. Danke für Nachrichten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Genau dieses Problem, das Sie haben, sollten Sie bei Ihrem RV-Träger erläutern und erfragen. Hier im Forum kann Ihnen das keiner sagen, da wir die ärztliche Vorgeschichte nicht kennen und auch keine Ärzte sind.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sie können auch während der Reha dies alles klären, mit den dann behandelnden Ärzten.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wieso sollen da Kosten entstehen? Im Gegenteil!

3 Antworten

alusruam 04.03.2009 | 12:39
Danke für Ihre Antwort. Ich wollte nur Ihren Rat, da ich befürchte, dass die Reha dann gestrichen wird, wenn ich die Zeit verkürzen will. Das Dumme an der Geschichte ist, dass ich diese Reha im vergangenen Jahr so dringend benötigt hätte -- und mich nun mit viel Energie und auch Kosten soweit wieder erholt habe, dass ich endlich wieder "einsatzfähig" bin und nun nicht schon wieder 6 Wochen ausfallen kann. Ganz darauf verzichten möchte ich aber auch nicht. Es ging mir nur um Ihre Einschätzung, bevor ich die RV anrufe. Trotzem vielen Dank.
alusruam 04.03.2009 | 13:10
Mir wurde erzählt, dass wenn man eine Reha vorzeitg abricht, man eventuell die Restkosten tragen müsse. Verstehe ich zwar auch nicht, verunsichert mich aber. Daher dachte ich, ich kann mich auf die 6 Wochen so nicht einfach einlassen.
alusruam 04.03.2009 | 13:03
Ich dachte, eine Abkürzung der Reha ( vorzeitiger Abbruch) sei nicht möglich. Können dann nicht Kosten von Seiten der DRV entstehen, wenn ich die bewilligten 6 Wochen nicht einhalten kann und die Kur vorzeitig beende -- weil ich im Betrieb gebraucht werde ?
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