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Experten-Antwort

Reha Bewilligung - Widerspruch einlegen

von peakina28.05.2018 | 18:27
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3 Antworten

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Hallo, mir wurde eine Reha bewilligt, die ich eigentlich gar nicht möchte. Hintergrund: Bin ausgesteuert, kein Krankengeld mehr, beziehe aktuell ALG I und II. Wurde von Jobcenter/Agentur für Arbeit aufgefordert einen Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Das heißt, ich hatte keine Wahl - sonst kein Geld. Nun habe ich im Antrag schon deutlich gemacht, wieso weshalb warum eine Reha jetzt und auch demnächst nicht besonders sinnvoll ist. Dennoch bekam ich jetzt die Zusage für eine Tagesklinik. Ich möchte generell Widerspruch einlegen - geht das überhaupt? Wenn ja, was wären die Konsequenzen daraus? Warum genau ich sie ablehnen will, möchte ich hier nicht erläutern. Grüße Pea Kina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo peakina,

die DRV kann und wird Sie nicht zur Durchführung der Maßnahme zwingen. Allerdings wird eine Weigerung bzw. die Rücknahme des Antrags ganz sicher die Zahlungseinstellung durch das Jobcenter zur Folge haben. Hier sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet und dazu gehört ggf. die Durchführung einer bewilligten Reha-Maßnahme. Ihr Dispositionsrecht ist hier durch die Aufforderung zur Antragstellung eingeschränkt, d. h., Sie können nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Jobcenters den Antrag zurücknehmen.

Wie Gutzuwissen bereits ausgeführt hat, können sie beim Vorliegen medizinischer Gründe unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen in den Widerspruch gegen die Reha gehen. Dessen Ausgang bleibt dann abzuwarten. Allerdings kann ich Ihnen nicht sagen, wie das Jobcenter darauf reagiert, ob es die Gründe anerkennt und die Leistungen weiterzahlt oder nicht. Dies sollten Sie ggf. vorher klären.

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2 Antworten

KSCam 28.05.2018 | 18:36
Aus DRV Sicht braucht es nur einen 3 Zeiler: "ich werde die Reha nicht antreten" dann hat sich das. Oder Sie ziehen ganz einfach den Antrag zurück. Da braucht es keinen Widerspruch! Die Konsequenz Ihres Handelns müssen Sie allerdings mit dem JC/Arbeitamt besprechen. Wenn die das als fehlende Mitwirkung sehen und Ihnen die Leistung steichen, stehen Sie ohne Geld da. Und auf einem anderen Blatt steht wie Ihre Ärzte "Ihre Weigerung" aus ärztlicher Sicht bewerten. Vielleicht hilft Ihnen die Maßnahme ja schneller wieder arbeitsfähig zu werden.?????
Gutzuwissenam 28.05.2018 | 21:21
Wenn medizinische Gründe gegen eine Reha sprechen zB aktuelle nicht abgeschlossene Akutbehandlung bzw nicht Therapierbarkeit gehen sie in Widerspruch und besprechen sie das vorher mit den Ärzten. Ansonsten wird ein einfacher Nichtantritt mit Konsequenzen durch das Arbeitsamt belegt. Wenn nichts hilft kann man sich auch vor Rehabeginn rehaunfähig schreiben lassen. Bei der DRV wird man sehr oft auch dann zur Reha geschickt auch wenn nichts zu rehabilitieren ist. Am eigenen Leib erfahren. Trotz Hinweise Gutachten Atteste dennoch geschickt mit Krankentransport. Angekommen und vom Rehaarzt vor Ort 4 h später kopfschüttelnd über die DRV wieder nachhause geschickt.
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