Hallo Tom,
wenn Sie den Reha-Antrag auf Aufforderung der Krankenkasse stellen mussten, können Sie leider keinen Widerspruch einlegen, da die Krankenkasse dann die Krankengeldzahlung einstellen würde. Eine Arbeitslosenmeldung wäre zwar möglich, aber falls Sie dann wegen Arbeitsunfähigkeit nicht vermittelbar sein sollten, wird auch das Arbeitsamt Sie wieder zur Reha-Beantragung bzw. zur Durchführung der bewilligten Reha auffordern.
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