Hallo Dominik P. , kann aus Ihrem Beitrag leider keine wirklich zu beantwortende sozialversicherungsrechtliche Frage herauslesen. Welches die sonst. Leistungen sind, ergibt sich aus dem § 31 Abs.1 SGB VI, die Deckellung einiger dieser Leistungen aus dem Abs. 3 der gleichen Vorschrift. Näheres findet sich vielleicht in der Gesetzesbegründung zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.