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Reha der RV ablehnen

von Monchichi17.06.2007 | 20:24
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ich bin im März 2005 an den Bandscheiben operiert worden. War bis Dezember 2005 total schmerzfrei, doch nun hat das ganze mitte Dezember wieder angefangen. Schmerzen im LWS Bereich, manchmal kann ich mich kaum Bewegen und schlafe zeitweise Nachts sehr schlecht. Und dann habe ich aber auch zeitweise wieder keine Probleme. Bin also seit ende Januar 2006 bis dato krank geschrieben. Es ist klar das die Schmerzen wohl durch die Vernarbung herrühren. Nun hat meine Ärztin mir gesagt ich solle Rente beantragen (werde im Juli 31). Ich habe sie ganz schön doof angeschaut, doch sie meinte, wenn ich nichts tue habe ich nicht so viele Schmerzen, doch wenn ich jetzt einer Arbeit nachgehen würde, dann würden sich die Schmerzen verstärken und das bringe ja nichts. Nun die Rente ist beantragt und ich war auch schon bei der Rentenversicherung wegen einer Untersuchung und nun meinen die ich solle eine Reha machen. Nun mein Problem, ich habe massive Schwierigkeiten längere Zeiten von Zuhause wegzubleiben (klinkt bestimmt kindisch, ist aber so), zudem habe ich noch eine 9 jährige Tochter mit verdacht auf ADS. Lern und Leseschwäche sind nachweisbar. Als sie mitbekamm das ich für min. 3 Wochen weg soll bekam sie die totale Panik. Hinzu kommt das mein Mann ab 18. Juni eine neue Arbeitsstelle anfangen kann und er darauf angewiesen ist das ihn jemand zu Arbeit bringt. Mit Fahrgemeinschaft klappt das nicht schon informiert. Und zu guter letzt haben wir zudem noch erhebliche finazielle Schwierigkeiten, so das ich mir schon überlegt habe doch arbeiten zu gehen, weil es hinten und vorne nicht langt. So nun meine Frage, was passiert wenn ich die Reha ablehne? Klar die Rente wird abgelehnt, doch was passiert in Zukunft, falls ich doch nochmals eine Reha benötige, weil es absolut doch nicht mehr geht oder ich sogar doch noch mal operiert werde? Kann ich jemals wieder eine Rente beantragen, was hat das für Konsequenzen? Was kann ich tun....????

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag, monchichi,

in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" - insoweit ist nachvollziehbar, weshalb dér Rentenversicherungsträger vorrangig eine Rehabilitationsmaßnahme anregt.

Wie Sie selbst richtig erkannt haben, führt der Grundsatz "Reha vor Rente" dazu, dass eine beantragte Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt würde, wenn Sie nicht bereit sind, die von der RV vorgeschlagene Reha-Maßnahme anzutreten.

Für die Zukunft gilt jedoch: Sie können jederzeit wieder einen neuen Renten- (oder Reha-) Antrag stellen, ohne hierdurch Nachteile zu erleiden. Allerdings gilt auch dann wieder der Grundsatz "Reha vor Rente".

Sie sind erst 31 Jahre alt. Zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit sind Reha-Maßnahmen Ihren Ausführungen zufolge dringend angezeigt.

Wir empfehlen Ihnen, zur Abklärung des Reha-Bedarfs und des zuständigen Reha-Trägers sowie weiterer Rehabilitationsmöglichkeiten (z.B. ambulante Reha) Kontakt mit Ihrer nächstgelegenen "Gemeinsamen Servicestelle für die Rehabilitation" aufzunehmen. Sie können die Anschrift dieser Stelle, sofern nicht bekannt, über die Webpräsenz Ihres regional zuständigen Rentenversicherungsträgers oder Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle des RV-Trägers erfahren.

3 Antworten

Nixam 18.06.2007 | 06:43
Wenn es Ihnen aktuell aus finanziellen/familiären Gründen nicht möglich ist, eine medizinsiche Reha-Leistung zur Rehabilitation durchzuführen, so können Sie das auch später machen. 1) Es gibt auch ambulante Rehabilitationsleistungen. Erkundigen Sie sich beim RV-Träger bei Interesse, ob das auch bei Ihnen bei Ihren Diagnosen möglich ist. Sonst muss der RV-Träger im Rentenverfahren eben auch ohne vorangegangene Rehabilitationsmassnahme eine Entscheidung treffen und das dürfte bei Ihrer Vorerkrankung kein Problem sein. 2) Sollten Sie jetzt die Reha nicht durchführen, so können Sie später jederzeit einen neuen Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation stellen. Mit der jetzigen Ablehnung der Reha hat das nichts zu tun. Das Problem mit Ihrem Mann (zur Arbeit fahren, verstehe ich nicht). Hat er auch eine Behinderung, dann erkundigen Sie sich bei caritativen Fahrdiensten und bei der Krankenkasse Ihres Mannes,ob ein Anspruch auf einen solchen besteht. Sie haben finanzielle Schwierigkeiten: Die medizinische Reha wird Sie finanziell eigentlich nicht belasten. Bei entsprechend niedrigem Einkommen vor Rehaleistungsbeginn besteht unter Umständen eine Befreiung von der Zuzahlung, so dass diese nicht ins Gewicht fällt; ausserdem dürfte ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen, sofern der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgeschöpft ist. Klar ist auch: Sie können später jederzeit immerwieder eine Rente oder auch eine medizinische Leistung zur Rehabilitation beantragen. Hier gibt es keine Beschränkung.
Monchichiam 18.06.2007 | 08:18
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nein, mein Mann ist nicht behindert, er hat nur keinen Führerschein und irgendwie muß er ja ins Geschäft kommen. Naja mal sehen was ich jetzt mache...
fantomasioam 18.06.2007 | 14:25
Tipp: Es gibt auch Reha-Einrichtungen, die auf Alleinerziehende spezialisiert sind. D.h. man kann sein Kind mitnehmen. Würde den Rentenversicherungsträger nach expliziten Anschriften fragen. Sicherlich besteht aber die Gefahr, das Zuzahlungen zu leisten sind.
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