Hallo Jens,
auch wenn Sie von sich aus einen Antrag stellen, kann die Krankenkasse grundsätzlich eine Aufforderung zur Einschränkung der Dispositionsbefugnis nachschieben.
Auf eine Verrentung wird es aber letztlich nicht hinauslaufen, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach Ihren Angaben ja nicht erfüllt sind.
Bezüglich der Zahlung des Krankengeldes wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Wenn du die Reha ablehnst, wird dir die Krankenkasse das Krankengeld streichen weg fehlender Mitwirkung
Danke für die Antwort,
Das war ber nicht meine Frage, bzw. ist mir bekannt.
Man kann aber Gründe nennen weswegen eine REHA nachteilig wäre.
Die Frage wäre ob die fehlenden Anwartschaften bei der EU einer ist...
Nein, ich denke nicht, dass die KK dann auf den Reha-Antrag verzichten würde. Immerhin wird mit der Reha ja auch noch der eigentliche Zweck, nämlich die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verfolgt.
Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, "spart" die KK in außerdem diesem Zeitraum das Krankengeld.
Im Übrigen verlässt sich die KK vielleicht nicht unbedingt allein auf Ihre Aussage zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ;-)
MfG
Dann andersrum gefragt: Wenn die Reha-Massnahme nicht erfolgreich war und dann ein EU-Antrag gestellt- aber abgelehnt wird, ---bezahlt die KK dann wieder Krankengeld?Man kann aber Gründe nennen weswegen eine REHA nachteilig wäre. Die Frage wäre ob die fehlenden Anwartschaften bei der EU einer ist...Nein, ich denke nicht, dass die KK dann auf den Reha-Antrag verzichten würde. Immerhin wird mit der Reha ja auch noch der eigentliche Zweck, nämlich die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verfolgt. Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, "spart" die KK in außerdem diesem Zeitraum das Krankengeld. Im Übrigen verlässt sich die KK vielleicht nicht unbedingt allein auf Ihre Aussage zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ;-) MfG
Man kann aber Gründe nennen weswegen eine REHA nachteilig wäre.
Die Frage wäre ob die fehlenden Anwartschaften bei der EU einer ist...[/quote]
Nein, ich denke nicht, dass die KK dann auf den Reha-Antrag verzichten würde. Immerhin wird mit der Reha ja auch noch der eigentliche Zweck, nämlich die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verfolgt.
Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, "spart" die KK in außerdem diesem Zeitraum das Krankengeld.
Im Übrigen verlässt sich die KK vielleicht nicht unbedingt allein auf Ihre Aussage zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ;-)
MfG[/quote]
Dann andersrum gefragt: Wenn die Reha-Massnahme nicht erfolgreich war und dann ein EU-Antrag gestellt- aber abgelehnt wird, ---bezahlt die KK dann wieder Krankengeld?
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