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Experten-Antwort

Reha - Dispositionsrecht

von Jens06.11.2018 | 18:21
225 Ansichten
8 Antworten
Hallo zusammen, ich habe von meiner KK eine Anhörung bezüglich einer REHA Massnahme erhalten, mit der Bitte um Stellungsnahme innerhalb 2 Wochen. Ich überlege mir nun selbst einen Antrag direkt bei der DRV zu stellen mit dem Hinweis, dass ich das Dispositionsrecht behalten möchte und NICHT an die KK abtrete. 1. Frage: Kann die KK dann trotzdem noch das Dispositionsrecht einschränken? 2.Frage: Ich habe kein Anspruch auf eine EU-Rente da ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Versicherungszeiten geleistet habe. Kann ich (sollte ich) aus diesem Grund besser eine REHA ablehnen? Danke für eueren Support!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2018 | 11:24

Hallo Jens,

auch wenn Sie von sich aus einen Antrag stellen, kann die Krankenkasse grundsätzlich eine Aufforderung zur Einschränkung der Dispositionsbefugnis nachschieben.

Auf eine Verrentung wird es aber letztlich nicht hinauslaufen, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach Ihren Angaben ja nicht erfüllt sind.

Bezüglich der Zahlung des Krankengeldes wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

7 Antworten

jensam 06.11.2018 | 18:49
Daniela schrieb

Wenn du die Reha ablehnst, wird dir die Krankenkasse das Krankengeld streichen weg fehlender Mitwirkung

Danke für die Antwort, Das war ber nicht meine Frage, bzw. ist mir bekannt. Man kann aber Gründe nennen weswegen eine REHA nachteilig wäre. Die Frage wäre ob die fehlenden Anwartschaften bei der EU einer ist...
Danielaam 06.11.2018 | 18:28
Wenn du die Reha ablehnst, wird dir die Krankenkasse das Krankengeld streichen weg fehlender Mitwirkung
Rentenuschiam 06.11.2018 | 18:54
jens schrieb

Danke für die Antwort,

Das war ber nicht meine Frage, bzw. ist mir bekannt.

Man kann aber Gründe nennen weswegen eine REHA nachteilig wäre.

Die Frage wäre ob die fehlenden Anwartschaften bei der EU einer ist...

Nein, ich denke nicht, dass die KK dann auf den Reha-Antrag verzichten würde. Immerhin wird mit der Reha ja auch noch der eigentliche Zweck, nämlich die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verfolgt. Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, "spart" die KK in außerdem diesem Zeitraum das Krankengeld. Im Übrigen verlässt sich die KK vielleicht nicht unbedingt allein auf Ihre Aussage zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ;-) MfG
Jensam 06.11.2018 | 19:06
Rentenuschi schrieb

Nein, ich denke nicht, dass die KK dann auf den Reha-Antrag verzichten würde. Immerhin wird mit der Reha ja auch noch der eigentliche Zweck, nämlich die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verfolgt.

Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, "spart" die KK in außerdem diesem Zeitraum das Krankengeld.

Im Übrigen verlässt sich die KK vielleicht nicht unbedingt allein auf Ihre Aussage zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ;-)

MfG

Man kann aber Gründe nennen weswegen eine REHA nachteilig wäre. Die Frage wäre ob die fehlenden Anwartschaften bei der EU einer ist...
Nein, ich denke nicht, dass die KK dann auf den Reha-Antrag verzichten würde. Immerhin wird mit der Reha ja auch noch der eigentliche Zweck, nämlich die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verfolgt. Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, "spart" die KK in außerdem diesem Zeitraum das Krankengeld. Im Übrigen verlässt sich die KK vielleicht nicht unbedingt allein auf Ihre Aussage zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ;-) MfG
Dann andersrum gefragt: Wenn die Reha-Massnahme nicht erfolgreich war und dann ein EU-Antrag gestellt- aber abgelehnt wird, ---bezahlt die KK dann wieder Krankengeld?
Jensam 06.11.2018 | 19:18
Ich überlege mir nun selbst einen Antrag direkt bei der DRV zu stellen mit dem Hinweis, dass ich das Dispositionsrecht behalten möchte und NICHT an die KK abtrete. 1. Frage: Kann die KK dann trotzdem noch das Dispositionsrecht einschränken? >>> Kann sie?
Danielaam 06.11.2018 | 20:38
Ich verstehe gar nicht, was du am Dispositionsrecht so schlimm findest?
Rentenuschiam 06.11.2018 | 20:52
Jens schrieb

Man kann aber Gründe nennen weswegen eine REHA nachteilig wäre.

Die Frage wäre ob die fehlenden Anwartschaften bei der EU einer ist...[/quote]

Nein, ich denke nicht, dass die KK dann auf den Reha-Antrag verzichten würde. Immerhin wird mit der Reha ja auch noch der eigentliche Zweck, nämlich die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit verfolgt.

Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht, "spart" die KK in außerdem diesem Zeitraum das Krankengeld.

Im Übrigen verlässt sich die KK vielleicht nicht unbedingt allein auf Ihre Aussage zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ;-)

MfG[/quote]

Dann andersrum gefragt: Wenn die Reha-Massnahme nicht erfolgreich war und dann ein EU-Antrag gestellt- aber abgelehnt wird, ---bezahlt die KK dann wieder Krankengeld?

Zu 1.) Ich denke schon, aber genau kann Ihnen das nur die Krankenkasse beantworten. Meiner Meinung nach müsste sie aber bereits nach Stellung des Reha-Antrages die Krankengeldzahlung wieder aufnehmen. zu 2.) Dispositionsrecht bedeutet, dass Sie nicht entscheiden können: - dass Sie kein Rentenverfahren wünschen, - ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird und - ob der Reha-Antrag bei der Bewilligung einer Rente als Rentenantrag gilt (was meistens den Rentenbeginn beeinflusst). Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente ohnehin nicht erfüllt haben, können Sie aufhören, an Ihrem Dispositionsrecht zu hängen, weil es dann schlicht keinen Sinn macht. Und ja, die Krankenkasse kann dann trotzdem noch das Disporecht einschränken, denn Sie haben ja keinen Reha-Antrag gestellt. Ob sie es wirklich tut, kann ich aber nicht beurteilen. Der Rententräger entscheidet übrigens nicht, ob das Dispositionsrecht "abgetreten" werden kann. Es solcher Hinweis im Antrag wäre also unsinnig. "Abtreten" können Sie das Recht auch nicht, Sie haben es ganz einfach nicht mehr, wenn die Krankenkasse Sie auffordert einen Reha-Antrag zu stellen. MfG
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