Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha durch Krankenkasse

von Martin04.01.2019 | 08:05
53 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Die Krankenkasse hat mich schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung bis Ende Februar aufgefordert einen Rehanatrag zu stellen. Jetzt habe ich Angst vorzeitig mit Abschlägen in Rente verschoben zuwerden. Ich habe 48 Beitragsjahre voll und kann zum Juli offiziell in die Altersrente gehen. In der Rentenauskunft steht das ich Dez 18 mit Abschlägen gehen kann, aber das möchte ich wegen 6 Monate vermeiden. Jetzt ist meine Frage: Kann die RV mich vorzeitig in die vorzeitige Rente mit Abschlägen schicken. Bin sehr am beunruhigt, wär möchte nach 48 lückenlosen Beitragsjahren, wegen 5/6Monate mit lebenslangen Abschlägen in die Rente gehen. Gruß Martin

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

ist bei Versicherten nach ärztlichem Gutachten die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert, kann die Krankenkasse nach § 51 Abs. 1 SGB V zur Antragstellung auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben auffordern. Hierbei kann eine Frist von zehn Wochen gesetzt werden.

Sobald eine Krankenkasse zur Stellung eines Antrages nach § 51 SGB V auffordert, wird auch das sogenannte Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt, dass der Versicherte nur noch einen eingeschränkten Einfluss auf das weitere Verfahren hat. Das bedeutet, dass er seinen Antrag z. B. nur noch mit Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen kann.

Wenn sich bei der Prüfung des Antrags ergibt, dass wegen Art und Schwere der Erkrankung eine Leistung zur Teilhabe nicht erfolgreich sein kann, so gilt der ursprüngliche Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Antrag auf Rente - er wird "umgedeutet" (§ 116 SGB VI).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

ein Reha-Antrag wird in einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung umgewandelt (nicht Altersrente).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Martinam 04.01.2019 | 10:22
Hallo, verstehe ich das richtig, wenn eine Reha abgelehnt oder kein Erfolg bringt.... hat der RV die Möglichkeit mich vorzeitig in die Altersrente mit Abschläge zu schicken? Danke
Schorscham 04.01.2019 | 10:49
Nein, aber: Wenn Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, darf Ihre Krankenkasse im Interesse ihrer Beitragszahler selbstverständlich erwarten, dass Sie diese Rentenansprüche auch nutzen. Anderenfalls wird sie die Krankengeldzahlungen einstellen. MfG
§ 12 SGB VIam 04.01.2019 | 11:53
Nach § 12 SGB VI besteht ein Ausschluss bzgl. Reha, wenn eine Altersrente von wenigstens 2/3 der Vollrente beantragt ist. Folgendes Szenario: Ein Antrag auf Altersrente ist gestellt und der Reha-Antrag geht ein. Prüft der Sachbearbeiter noch die medizinischen Voraussetzungen oder lehnt er gleich wegen dem Ausschluss ab? Die Antwort hängt wahrscheinlich vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Aber es wäre aus meiner Sicht einen Versuch wert.
W*lfgangam 04.01.2019 | 17:18
Hallo Martin, noch mal NEIN. Die DRV kann Sie nicht ohne Ihren Antrag in Rente 'schicken'. Problem bei Ihnen ist, dass die KK Krankengeld zahlt und nun prüft, ob nicht ggf. aufgrund einer möglicherweise bereits bestehen vollen Erwerbsminderung ein anderer Leistungsträger/die DRV, vorrangig mit Rentenleistungen/EM-Rente hier zahlungspflichtig wäre. Die 45 Jahre/abschlagsfreie Altersrente in Sichtweite, spielen für die KK keine Rolle - Sie könnten auch erst 30 Jahre alt sein, ist dasselbe Procedere seitens der KK. Andererseits hat in diesem Fall/demnächst ungekürzte Altersrente, die KK durchaus einen Ermessensspielraum, Sie aus der Verpflichtung zum Reha-Antrag/aus dem eingeschränkten Dispositionsrecht zu 'entlassen' ...letztendlich bekommt die KK bei einer ungekürzten Altersrente auch höhere KV/PV-Beiträge - und muss das gegen den 'Verlust' etwaiger KG-Leistungen ./. Verrechnung einer möglicherweise festgestellten/rückwirkenden EM-Rente abwägen. Ist dann Verhandlungsgeschick mit Ihrer KK - ein persönliches Gespräch steht dort an. Gruß w. PS: Vielleicht liest hier auch wieder mal ein/e wissende KK-MitarbeiterIn mit, um das zu ergänzen. Ansonsten führt Sie ein Forum für KK auch weiter: https://www.krankenkassenforum.de/ https://www.aok-business.de/tools-service/expertenforum/
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026