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Experten-Antwort

Reha Eilantrag

von Ivonne20.10.2015 | 13:32
2581 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe über meine Krankenkasse einen Eilantrag für eine Reha eingereicht. Beim Abgeben des Antrages in der Geschäftsstelle sagte mir eine Sachbearbeiterin das meine Unterlagen Als EILIG eingereicht werden somit bevorzugt behandelt werden. Sie sagte mir das ich innerhalb kurzer Zeit (höchsens 5 Tage) eine eingangsbestätigung bekomme. Das ist nicht passiert. leider erreicht man diese Sachbearbeiterin nicht mehr in der geschäftsstelle- Jetzt meine Fragen : Gibt es garkeine EILANTRÄGE? (sagte nun eine ander Mitarbeiterin der KK) Oder gibt es einfach keine Eingangsbestätigung? Wie sind die normalen Bearbeitungszeiten bei diesen Reha anträgen? Ich weiß man kann keine definitiven Aussagen machen ich ill auch keine genauen Zeitangaben nur so ungefähre angaben. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yvonne,

mir ist nicht bekannt, dass es Eilanträge gibt.

Es wird jeder Antrag gleich schnell bearbeitet, je nachdem wieviele Anträge eingehen. Nur weil der Antrag jetzt durch die KK eingereicht wurde heißt aber nicht, dass dieser vor den anderen vorgezogen wird.

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9 Antworten

Schorscham 20.10.2015 | 15:44
Während meines Krankenhausaufenthaltes beantragte der zuständige Arzt eine Anschlussheilbehandlung bei der DRV mit dem Hinweis, dass ich nach der Bewilligung sofort entlassungsfähig sei. Als nach 2 Wochen immer noch keine Bewilligung kam, wurde ich auf eigenen Wunsch nach Hause entlassen. Nach weiteren 3 Wochen erhielt ich an einem Samstag eine Einladung meiner Reha-Klinik mit Anreisetermin am folgenden Mittwoch. Den offiziellen Bewilligungsbescheid der DRV erhielt ich dann weitere 2 Wochen später in der Reha-Klinik. Da Anschlussheilbehandlungen IMMER dringend sind, werden "normale" Reha-Anträge stets nachrangig behandelt.
Useram 21.10.2015 | 06:24
Ich kann nicht für alle sprechen, aber es gibt eine extra Abteilung die sich nur um AHB-Anträge kümmert. Daher sollte es aufgrund der AHB-Anträge nicht zu einer Verzögerung der normalen Anträge kommen. Und Eilanträge gibt es in der DRV so nicht. Ein Eilantrag besagt dann nur, dass die Klinik den Patienten später bevorzugt einlädt, weil er schon AU oder im Krankengeldbezug ist.
Ivonneam 21.10.2015 | 07:40
Zitat von User anzeigenausblenden
Hallo! Was ist AHB? Ich hatte noch nie eine Reha und auch war ich in der form noch nie krank. Ich bin jetzt schon so lange krank geschriebem. Ich möchte die sache nur gerne verstehen.... Wahrscheinlich auch teil meines krankheutsbildes. Ich finde es schon bedenklich das bei 2 Gesprächen bei der Krankenkasse 2 grundverschiedrne sachen gesagt wurden. Ich hab mir das ja nicht ausgesucht würde auch gerne befreit arbeitem. Und nicht krankengeld beziehen? Wie man mir unverblümt in der Krankenkasse vorhiel. :(
Ivonneam 21.10.2015 | 07:41
Zitat von User anzeigenausblenden
Hallo! Was ist AHB? Ich hatte noch nie eine Reha und auch war ich in der form noch nie krank. Ich bin jetzt schon so lange krank geschriebem. Ich möchte die sache nur gerne verstehen.... Wahrscheinlich auch teil meines krankheutsbildes. Ich finde es schon bedenklich das bei 2 Gesprächen bei der Krankenkasse 2 grundverschiedrne sachen gesagt wurden. Ich hab mir das ja nicht ausgesucht würde auch gerne befreit arbeitem. Und nicht krankengeld beziehen? Wie man mir unverblümt in der Krankenkasse vorhiel. :(
Achillam 21.10.2015 | 07:49
Einer Anschlussheilbehandlung muss immer von einem Sozialdienst eines Krankenhauses beantragt werden, in dem man vorher operiet worden ist. Bei Ihnen geht es um eine normale medizinische Rehabilitation, Ihr Antrag wird genauso schnell bearbeitet wie jeder andere auch. Wenn es medizinisch notwendig ist, kann der ärztliche Dienst der Rentenversicherung vermerken, dass die Aufnahme zur Reha eilt (aus medizinischen Gründen) oder aber Sie wurden nach § 51 SGB V von der Krankenkasse aufgefordert den Reha-Antrag zu stellen, dann handelt es sich auch um eine eilige Aufnahme zur Reha. Die Aufnahme sollte in diesen Fällen innerhalb von 3 Monaten nach Bescheiderteilung erfolgen.
Schorscham 21.10.2015 | 18:55
Operationen sind auch keine Bedingungen für Anschlussheilbehandlungen (AHB). Es gibt auch andere Krankheiten, die eine AHB rechtfertigen können. Im Grunde genommen sind "AHBs" ganz "normale" Reha-Maßnahmen, die in den selben Reha-Kliniken durchgeführt werden. Da AHBs aber IMMER dringend sind, werden die AHB-Anträge sehr wohl bevorzugt bearbeitet. Selbst bei "normalen" Reha-Anträgen werden wirklich dringende Fälle bevorzugt behandelt. (Was eigentlich auch logisch ist!) Offenbar wurde Ihr Antrag nicht für besonders dringend eingeschätzt oder es liegen noch unzählige andere "dringende" Fälle vor, die vor Ihnen dran sind. Vieles ist möglich. Und außer geduldig abzuwarten, können Sie nichts tun.
Ivonneam 21.10.2015 | 20:25
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Ich bin nicht operiert oder im Krankenhaus. Ich bin "nur" Zuhause krank.
Operationen sind auch keine Bedingungen für Anschlussheilbehandlungen (AHB). Es gibt auch andere Krankheiten, die eine AHB rechtfertigen können. Im Grunde genommen sind "AHBs" ganz "normale" Reha-Maßnahmen, die in den selben Reha-Kliniken durchgeführt werden. Da AHBs aber IMMER dringend sind, werden die AHB-Anträge sehr wohl bevorzugt bearbeitet. Selbst bei "normalen" Reha-Anträgen werden wirklich dringende Fälle bevorzugt behandelt. (Was eigentlich auch logisch ist!) Offenbar wurde Ihr Antrag nicht für besonders dringend eingeschätzt oder es liegen noch unzählige andere "dringende" Fälle vor, die vor Ihnen dran sind. Vieles ist möglich. Und außer geduldig abzuwarten, können Sie nichts tun.
Danke für Ihre antwort, Hört sich tatsächlich logisch an! Ich warte mal ab was da noch auf mich zukommt.
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