Hallo corisan,
bei einer Krankschreibung kann der Arbeitgeber auch Rückschlüsse ziehen, je nachdem, welcher Arzt (Fachrichtung) die Krankschreibung ausstellt. Lediglich die Diagnose wird dem Arbeitgeber nicht übermittelt. Sie können dem Vorschlag von Silvia folgen. Ansonsten können Sie die Angelegenheit nur mit ihrem Arbeitgeber klären.