Hallo Alexa,
ob Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllen, prüft Ihr Rentenversicherungsträger anhand der vorliegenden ärztlichen Unterlagen. Hierbei wird natürlich auch der Reha-Entlassungsbericht berücksichtigt. Ob aufgrund des Reha-Entlassungsberichtes aber tatsächlich eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, kann von hier nicht beurteilt werden, da der Anspruch immer individuell geprüft wird. Bitte warten Sie den Eingang des Bescheides von Ihren Rentenversicherungsträger ab.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung