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Experten-Antwort

Reha, Entgeltfortzahlung, von wann bis wann gilt die 6 Wochen Frist?

von Michael08.04.2024 | 10:38
2604 Ansichten
13 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ist man länger als 6 Wochen mit der gleichen Krankheit krank, bekommt man während der Reha keine Entgeltfortzahlung mehr. Man muss Übergangsgeld beantragen. Jetzt meine Frage. In welchem Zeitraum und bis zu welchem Stichtag darf man max. 6 Wochen mit der gleichen Krankheit krankgeschrieben sein? Geht der Zeitraum bis zur Genehmigung der Reha oder bis Reha antritt? Vielen Dank. Michael

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.04.2024 | 12:10

Hallo Michael,

 

der Beginn der Zahlung des Übergangsgeldes ist grundsätzlich mit dem Antritt der Rehabilitationsmaßnahme gekoppelt.

 

Wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wegen gleichartiger Vorerkrankungen ganz oder teilweise verbraucht ist und auch die übrigen Voraussetzungen zur Zahlung des Übergangsgeldes vorliegen, tritt dies für die Dauer der Rehamaßnahme in Kraft.

 

Für eine genauere Prüfung des Anspruchs auf Übergangsgeld während einer Rehabilitationsmaßnahme, bzw. bei Fragen und Unklarheiten dazu, empfiehlt es sich aber, dass Sie sich direkt an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger wenden und dort auch eventuell einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

 

12 Antworten

KKam 08.04.2024 | 12:05
Das ist eine Frage des Arbeitsrechts und für die Krankenkasse. Mit der Entgeldfortzahlung hat die RV nichts zu tun.
Michaelam 08.04.2024 | 12:38
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe das auch alles Verstanden. Nur in welchem Zeitraum und bis wann zählen die 6 Wochen bei gleicher Krankheit krankgeschrieben? Zählen die bis Reha Antrag oder bis die Reha genehmigt wurde oder bis Reha antritt? In welchem Zeitraum sind die 6 Wochen entscheidend um noch Entgeldfortzahlung zu bekommen? Dieser besagte Zeitraum muss ja irgendwie festegelgt sein. Beispiel zum Verständnis. Man darf bis Reha antritt die letzten 12 Monate nicht 6 Wochen mit der gleichen Krankheit krankgeschrieben sein.
Maxam 08.04.2024 | 12:56
Wenn Sie eine Krankmeldung haben, sind Sie solange krank wie Sie krank sind und die Entgeltfortzahlung endet nach 6 Wochen. Danach, wenn Sie noch krank sind, gibt es Krankengeld oder wenn Sie zur Reha fahren, Übergangsgeld. Seine Krankheit nach "Stichtagen" zu planen habe ich auch noch nicht gehört. Oder ich verstehe Ihr Problem nicht!
Schadeam 08.04.2024 | 13:01
Einfach mal nachdenken! Da es teilweise Monate dauern kann bis die Reha nach Bewilligung beginnt, kann das Bewilligungsdatum doch nie im Leben das Kriterium sein. Und im übrigen prüft und entscheiden über die LFZ Arbeitgeber und Krankenkasse, das ist nicht Thema der DRV. Wir zahlen ÜG frühestens ab Beginn der Reha, aber nicht für Tage für die die Firma noch Lohn zahlt….
Michaelam 08.04.2024 | 13:23
Danke für die Mühe an alle. Aber ich werde nicht richtig verstanden. Anderes Beispiel. Ich versuche es ganz einfach mal..... Beispiel 1. Man ist von Januar bis Juni jeweils 1 Woche krank wegen der selben Krankheit. Sind 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben. Die Reha Starten im Juli. Bekommt man eine Entgeldfortzahlung oder muss man ÜbergangsGeld beantragen? Ist es vielleicht jetzt verständlicher? Natürlich ist man krank wie man krank ist aber oft vergehen viele Monate ziwschen Krankheit und Reha antritt. Aber woher weiß ich, ob ich Entgeltfortzahlung bekomme oder Überbrückungsgeld beantragen muss, wenn ich den Zeitraum nicht kenne?!
Sozialdienstam 08.04.2024 | 13:32
Michael schrieb

Danke für die Mühe an alle.

Aber ich werde nicht richtig verstanden.

Anderes Beispiel. Ich versuche es ganz einfach mal.....

Beispiel 1.

Man ist von Januar bis Juni jeweils 1 Woche krank wegen der selben Krankheit. Sind 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben.

Die Reha Starten im Juli.

Bekommt man eine Entgeldfortzahlung oder muss man ÜbergangsGeld beantragen?

Ist es vielleicht jetzt verständlicher?

Natürlich ist man krank wie man krank ist aber oft vergehen viele Monate ziwschen Krankheit und Reha antritt.

Aber woher weiß ich, ob ich Entgeltfortzahlung bekomme oder Überbrückungsgeld beantragen muss, wenn ich den Zeitraum nicht kenne?!

Sie fragen Krankenkasse und/oder Arbeitgeber, ob noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Der Arbeitgeber wird, wenn Sie nicht direkt aus dem Krankengeld in Reha gehen (denn dann ist ja klar, dass Lohnfortzahlungsanspruch schon aufgebraucht), ohnehin mit G0513, G0514 und G0515 zur Mitwirkung herangezogen. Im Zweifelsfall füllen Sie einfach G0512 aus und übermitteln es an die DRV und geben die o. g. Formulare Ihrem Arbeitgeber und/oder suchen in der Rehaklinik den Sozialdienst auf, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Michaelam 08.04.2024 | 13:39
Schade schrieb

Nochmal: das entscheidet Ihr Arbeitgeber, fragen Sie dort……und wenn Sie keinen Lohn bekommen, beantragenSie ÜG. und im Formular bestätigt der AG bis wann er den Lohn zahlt.

Warum machen Sie einfache Dinge kompliziert?

Natürlich kann ich das machen. Bleibt mir nichts anderes übrig. Trotzdem würde ich es gerne Verstehen. Komplieziert mache ich eigentlich nichts.
Laam 08.04.2024 | 14:00
Michael schrieb

Natürlich kann ich das machen. Bleibt mir nichts anderes übrig. Trotzdem würde ich es gerne Verstehen.

Komplieziert mache ich eigentlich nichts.

Hallo, ich hab es damals so gemacht das ich bei der Krankenkasse nachgefragt habe. Die melden das dem Arbeitgeber und kennen die Diagnosen. Ich war 4 Wochen in der Reha. noch 2 Tage und ich wäre in Krankengeld gefallen und damit ins Übergangsgeld. Dabei stellte sich raus das die Ersterkrankung von 10 Tagen nicht dazu zählte weil erst von was anderem ausgegangen war.... die Krankenkasse hat dies nicht zusammen gezählt. Also da kann Ihnen geholfen werden bei der Krankenkasse. Ich habe dort übrigens während der Reha angerufen weil ich ja vorher nicht wusste ob ich noch krank bin mit der Diagnose.
Maxam 08.04.2024 | 14:36
Michael schrieb

Danke für die Mühe an alle.

Aber ich werde nicht richtig verstanden.

Anderes Beispiel. Ich versuche es ganz einfach mal.....

Beispiel 1.

Man ist von Januar bis Juni jeweils 1 Woche krank wegen der selben Krankheit. Sind 6 Wochen wegen der gleichen Krankheit krankgeschrieben.

Die Reha Starten im Juli.

Bekommt man eine Entgeldfortzahlung oder muss man ÜbergangsGeld beantragen?

Ist es vielleicht jetzt verständlicher?

Natürlich ist man krank wie man krank ist aber oft vergehen viele Monate ziwschen Krankheit und Reha antritt.

Aber woher weiß ich, ob ich Entgeltfortzahlung bekomme oder Überbrückungsgeld beantragen muss, wenn ich den Zeitraum nicht kenne?!

Wenn Sie sich krank melden, erhalten Sie zunächst weiter Ihren Lohn. Die 6-Wochenfrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Ob Sie jetzt am Stück krank sind oder mehrmals, mehr als 6 Wochen für die gleiche Diagnose gibt es nicht. Das Wissen, wie lange Sie insgesamt krank sind und wann 6 Wochen voll sind, werden Sie doch selbst aufbringen? Sind Sie dann immer noch krank, gibt es Krankengeld. Fahren Sie innerhalb der Lohnfortzahlung zur Reha, bekommen Sie Lohnfortzahlung,darüber hinaus Übergangsgeld von der DRV. Das ganze kann sich auch Aufteilen,wenn es Mitte der Reha wechselt. Ist also nichts schwieriges, zur Not malen Sie Striche an die Wand wie weiland im Kerker, für jeden Krankentag einen, bei 42 Strichen sind die 6 Wochen um.
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