Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Reha - Entlassungsbericht

von test27.07.2010 | 11:06
2428 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ich habe meinen Reha - entlassungsbericht bekommen - leider sind da einig Angaben drin die nicht der Warheit entsprechen. Was kann ich da machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf jedenfall Richtigstellung/Klarstellung zum EM-RT-Antrag nachsenden, evtl. i.V.m. einem Arztbericht Ihres Hausarztes.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Nixam 27.07.2010 | 11:13
Hallo test! Natürlich können Sie einen Brief an die Deutsche Rentenversicherung schreiben und Ihre Aussagen machen. Diese Entlassungsberichte sind aber meiner Ansicht nach nicht ganz so wichtig, wenn Sie nicht gerade eine Erwerbsminderungsrente im Anschluss an die Reha erhalten möchten. Nix
Batrixam 27.07.2010 | 11:57
Hallo test, dann in jedem Fall eine eigene Stellungnahme an die Sachbearbeitung senden, in der Sie alle nicht korrekten Angaben des Reha-Berichtes aufführen und Ihre Sicht der Dinge dazu klarmachen!
Berndam 27.07.2010 | 17:02
Gesetzter Fall man hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die verlangen immer befreiung von allen und jedem von der Schweigepflicht. Haben diese privaten Unternehmen dann auch Zugriff auf den Bericht ? Bernd
Nixam 27.07.2010 | 18:45
Wenn Sie eine privat BU-Versicherung abschliessen, dann lässt sich der privater Versicherer auch eine Schweigepflichtsentbindung für diesen Entlassungsbericht von Ihnen unterschreiben und übersendet uns - Deutsche Rentenversicherung - diesen. Wir müssen dann den Entlassungsbericht inklusive ärztiches Gutachten auch an diese Privatversicherung übersenden. Viele Grüsse Nix
Eddieam 26.08.2010 | 11:32
Ich habe auch negative Erfahrungen mit einem Reha-bericht gemacht. Meine Hausärztin fragte beim lesen, ob das wirklich mein Bericht sei. Unter anderem wurde eine schon durchgeführte Operation bestätigt, die zu diesem Zeitpunkt erst angedacht war! Da es um eine EMR ging, habe ich versucht, den Bericht korrigieren zu lassen: keine Möglichkeit: Arzt weg, keine Unterlagen!!!! Leute, schreibt Euch ALLES genau auf und überprüft.
testam 27.07.2010 | 11:24
Was kann ich da machen? Anmerkung - es ist EM Beantragt
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026