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Reha-Entlassungsbericht G820

von Tom17.03.2010 | 18:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

In den Erläuterungen zum Reha-Entlassungsbericht, die mir in der Reha-Einrichtung (G820) ausgehändigt wurden, steht: "Der weiter behandelnde Arzt kann aus dem Entlassungsbericht unter andrem das Rehabilitationsziel, die letzte Medikation und die therapeutischen Leistungen während der Rehabilitation entnehmen. Gleichzeitig erhält er Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen. Diese Informationen sind für Ihre Nachbehandlung wichtig. Sie sollen dazu dienen, den während der Rehabilitation erzielten Behandlungserfolg zu festigen. Nun hab ich mir den Bericht am Tag der Entlassung für meine behandelnden Ärzte gleich aushändigen lassen, da ja die Post unzuverlässig ist und solch wichtige Angaben ja gleich gebraucht werden. Sehr erstaunt war ich, dass die Ärzte nach dem Bericht gar nicht gefragt haben und ihn auch nicht erhielten. Ist wohl völlig unwichtig, was da drin steht, wenn die behandelnden Ärzte den nicht brauchten. Stellt sich nur noch die Frage, wozu die DRV den doch offensichtlich unwichtigen Bericht mit all den Angaben braucht, die bei mir per Fragebogen von der Reha-Einrichtung einschließlich Familienanamnese erfragt wurden. Kann mir das hier jemand erklären?

45 Antworten

Nixam 17.03.2010 | 18:51
Der Kostenträger DRV hat eine medizinische Leistung für Sie erbracht und muss natürlich wissen, ob diese bewilligte Leistung für Sie auch einen Nutzen hatte. Ausserdem kann der Rentenversicherungsträger den Antrag auf medizinische Rehabilitation als Rentenantrag gelten lassen und die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente prüfen, für den Fall, dass in dem Bericht drinsteht, dass Sie z.B. arbeitsunfähig für Ihren letzten Beruf entlassen worden sind. Ausserdem:Sollten Sie später mal beim Versorungsamt einen Antrag auf Anerkennung von Schwerbehinderten-Prozenten stellen, dann fordert auch das Versorgungsamt DIESEN für Sie unwichtigen ENTLASSUNGSBERICHT an. Sollten Sie im Krankengeldbezug sein, so ist auch die Krankenkasse an Ihrer schnellen Genesung interessiert und hält sich auch an den Angaben im Entlassungsbericht. Wenn Ihnen dann mal das Krankengeld eingestellt wird und Sie zu Hause "nichts mehr zu Essen haben", dann merken Sie schnell, wie wichtig dieser Entlassungsbericht ist. Viele Grüsse Nix
Tomam 17.03.2010 | 19:36
Meinen Sie nicht, daß es ausreichend ist, wenn der Träger bei mir anfragt, ob ich davon einen Nutzen hatte? Ich bin doch wohl derjenige, der am Besten beurteilen kann, ob die Reha gut oder schlecht war. Daten sind doch wohl vorrangig beim Betroffenen zu erheben, hab ich irgendwo mal gelesen. Das mit der Umdeutung in einen Rentenantrag funktioniert nicht bei einer AHB bzw. AGM. Da sind Sie leider auf dem Holzweg, obwohl ich nach drei Wochen arbeitsunfähig entlassen wurde, wie die meisten anderen Mitpatienten auch. Wenn nach ner AHB bzw. AGM ne Zwangsverrentung nach Gusto des medizinischen Dienstes erfolgen könnte würde ich den Antrag nicht stellen. Mit den Schwerbehindertenprozenten klappt das auch nicht, da man für nen simplen Knochenbruch, auch wenn der nur stark verzögert verheilt, nix kriegt. Für ein steifes Ellenbogengelenk gibt es bestenfalls 30 bis 50%. Auch die Krankenkasse interessiert sich nicht für den Bericht. Die haben mir freundlicherweise gleich einen Auszahlungsschein fürs Krankengeld zugeschickt. Den unterschreibt dann der behandelnde Arzt nach eingehender Untersuchung. So ganz nebenbei gesagt, wäre die Verweigerung des Krankengeldes zur Erlangung des Reha-Entlassungsberichtes eindeutig rechtswidrig, da die KK nur genau definierte Daten erheben dürfen. Ich glaube, dass Sie sich mal näher mit dem Tatbestand der Nötigung auseinandersetzen sollten. Ich glaube, dass der hier gegeben wäre. Wozu braucht also die DRV den Bericht, den sonst niemand ganz offensichtlich braucht?
Renten-Fachmannam 17.03.2010 | 19:56
Wenn Sie sich selbst den Entlassungsbericht für Ihre behandelnden Ärzte haben aushändigen lassen, dann können die Ärzte den Bericht auch nur erhalten, wenn Sie ihn ihnen übergeben. Bei persönlicher Übergabe an Sie erfolgt logischerweise keine postalische Übersendung an Ihre Ärzte. Und letzlich entscheiden allein Sie, welcher Arzt den Entlassungsbericht erhält. Vielleicht fragen die Ärzte deshalb nicht nach, weil sie davon ausgehen, "kommt kein Entlassungsbericht, dann will mir der Patient ihn auch nicht zur Kenntnis geben, und zwingen kann ich ihn nicht".
Tomam 17.03.2010 | 20:55
Versteh ich nicht, was Sie da meinen. Ich muß doch gleich zum Arzt nach der Reha. Oder soll der erst mit den weiteren Behandlungsverordnungen warten, bis der Bericht da ist? Jedenfalls hat mir keiner der Ärzte gesagt, ich solle in ein paar Tagen wiederkommen, wenn der Bericht da sei. Und nach nem vorläufigen Arztbrief hat auch keiner gefragt. Also sind die gar nicht an den 8 Seiten Bericht interessiert. Wär ich als Arzt auch nicht, denn da steht eigentlich nix Brauchbares drin.
Schadeam 17.03.2010 | 22:17
Das sollten Sie doch Ihren Arzt fragen, warum der Bericht ihn nicht interessier.
Stefanam 18.03.2010 | 00:32
Eine Umdeutung des AHB-Antrags in einen Rentenantrag wäre auch möglich, denn ein AHB-Antrag ist nichts anderes als normaler Rehaantrag nur das Sie eine besondere Art der Durchführung gewählt haben. Außerdem könnte der Bericht auch für die Prüfung ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommen von Belang sein. Und was meinen Sie woher soll ihr Arzt wissen, dass Sie den Rehabericht haben und er nicht zugeschickt wird ? Vermutlich geht ihr Arzt davon aus, dass der Bericht per Post (die im übrigen nicht unzuverlässig ist) folgt.
Lolam 18.03.2010 | 00:14
1. Sollten Sie Papier nicht MEHR Priorität einräumen, als es innehat. Es ist PAPIER und das ist bekanntlich geduldig. ;-) Aber im Ernst: 2. Was für Ärzte haben Sie eigentlich!? Meine Ärzte (2) wollten IMMER die Rehaberichte haben (war 2 mal weg) und haben mit mir gemeinsam den Inhalt durchgesprochen. In Einem gebe ich Ihnen aber Recht: es war nichts dabei, was meine Ärzte oder ich selbst noch nicht gewusst hätten. Und damit komme ich wieder zu Punkt 1. ;-)
SB DRVam 18.03.2010 | 06:34
Lieber Tom, die DRV braucht das Teil hauptsächlich um den ganzen Gladaradatsch Statistisch zum Ende bringen zukönnen.Dann fliegt Ihre wichtige Akte in den Keller (auch Archiv genannt).Nach 2 Jahren löst sich Ihre Akte dann in Wohlgefallen auf.2 weitere Jahre später können Sie ja dann wieder einen Reha- Antrag stellen.Was Ihren wichtigen Arzt betrifft ist es vielleicht so,daß er soviele Abschlußberichte gar nicht lesen kann wie diese bei ihm eingehen.Aber so wie Sie gestrickt sind werden Sie Ihrem Arzt schon sicher alles haargenau erzählen.Und ich sitze derweil 2 Stunden im Wartezimmer,damit ich dann 8 Min.Sprechstunde erhalte. Merke Tom!Statistik ist bei der DRV alles!
Tomam 18.03.2010 | 08:26
Warum soll ich fragen? Entweder ist der Bericht wichtig, wie die DRV im Netz behauptet. Dann werden die Ärzte von sich aus nach dem Bericht fragen, oder er ist es nicht und dann kann man den Bericht wegen Unwichtigkeit in die Tonne treten. Die Unwichtigkeit von vergangenen Behandlungen und den Berichten ergibt sich auch daraus, dass bei der Voruntersuchung zur nächsten OP wegen einer anderen Sache die OP-Berichte nicht interessieren. Also frag ich doch mal die Experten hier, woraus die denn die Wichtigkeit der Reha-Entlassungsberichte ableiten. Bisher kein Nachweis der Wichtigkeit.!
Tomam 18.03.2010 | 08:37
Eine automatische Umdeutung ist nur möglich, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit bei Antragstellung vorliegt. Was danach stattfindet ist allein Sache des Antragstellers. Wäre echt Klasse, wenn jemand wegen Mitwirkungsunterlassung ne Leistung erhielte. Die anderen Leistungen müssen beantragt werden. Oder gilt inzwischen die Zwangsbeglückung durch Bürokraten in Deutschland. Ich weiß besser, was ich brauche, als der Bürokrat und der Gutachter der DRV, die nur nach Aktenlage entscheiden. Wovon mein Arzt letztendlich ausgeht, weiß ich nicht. Was die Post - und dazu zählen insbesondere die "Neuen Privaten" betrifft, so haben nachweislich überforderte Postboten aus dem Billiglohnsektor jede Menge Post in Müllcontainern "entsorgt", so dass meine medizinischen Unterlagen von meinen behandelnden Ärzten nie mit der Post verschickt werden dürfen. Und das wissen die.
Tomam 18.03.2010 | 09:27
Offensichtlich habe ich bessere Ärzte, die nicht zum Abschreiben von Diagnosen etc. neigen. Papier ist in der Tat geduldig, aber das was draufsteht kann mißbraucht werden.
Tomam 18.03.2010 | 09:56
Ich sitze bei meinen Ärzten nie lange rum. Liegt vielleicht daran, daß die ihre kostbare Zeit nicht mit dem Lesen unwichtiger Reha-Berichte verplempern. Allerdings sollte man mal darüber nachdenken, wieviel bessere Leistungen erbracht werden könnten, würde der offensichtlich unsinnige Aufwand mit den Rehaberichten nicht getrieben werden. Ich glaub, dass da etliche Millionen an Arbeitsstunden hochqualifizierter Ärzte sinnlos verplempert werden.
SB DRVam 18.03.2010 | 10:40
Haben Sie nicht verstanden Tom?Der Entlassungsbericht ist für die DRV ein exentieller Statistischerwert.Desweiterenkann man dadurch auch sehen welche Krankheiten das deutsche Volk so hat.Und wie man die Leistungen verbessern kann bezw.könnte wenn man wollte.Die DRV lebt von Statistiken.Daran hängen Arbeitsplätze.Lassen Sie es doch einfach gut sein mit dem Bericht.Sie ändern eh nix dran.
Diskutiereram 18.03.2010 | 10:57
Der liebe Tom dikutiert nunmal gern,über alles und jeden.Das hat er während seines Studiums gelernt. Erstmal über alles eine Dikusiion anfangen,grundsätzlich über ALLES. Ob es Sinn macht,spielt überhaupt keine Rolle.Alles in Frage stellen. Die eigene Meinugn ist die wichtigste, und auch die einzig richtige. Also lassen wir Ihn doch einfach.
Psychateram 18.03.2010 | 11:13
...man sollte sich mal die Mühe machen und zählen wie oft der liebe Herr Tom das Wort "Ich"benutzt. Wir nennen sowas "übertriebene "ICh"-Bezogenheit.Ist nicht unbedingt einfach, der tägliche Umgang mit diesen Menschen. Machen sie niemals den Fehler so jemandem zu widersprechen... ( Ja, Tom, sie haben mit allem Recht.Ihre Ärzte sind natürlich die Besten,natürlich auf der ganzen Welt.Alles was sie sagen und machen ist richtig,und nur Ihre Meinung zählt.)
Ich, ich, ich, ich, icham 18.03.2010 | 11:21
:-))) lediglich 18 mal das Wort "ICH",und das in 7 kurzen Beiträgen.Also eindeutiger geht ja gar nicht.Die arme Sachbearbeitung, die für diesen "ICH weiss alles besser-Meine Ärzte sind die BESTEN-Nur meine Meinung ist wichtig und richtig- zuständig ist.Herzliches Beileid. Sowas wünscht man seinem ärgsten Feind nicht!!!
Tomam 18.03.2010 | 12:36
Scheint sich hier um ein Forum zu handeln, wo sich selbsternannte Psychoexperten tummeln, die meinen, dass Leute mit anderer Ansicht krank seien.
Tomam 18.03.2010 | 12:45
Klar, ein Arzt, der anderswo abschreiben muß, um ne Behandlung anordnen zu können, ist in der Tat Spitze. Schon mal darüber nachgedacht, dass man die fachliche Qualifikation eines Arztes dadurch überprüfen kann, dass man ihm solche Berichte vorenthält und ihn erst mal wurschteln läßt? Wie beurteilen Sie denn einen Arzt, der auf einer MRT-Bildserie des Kopfes einen 1,2 mal 1,8 cm großen Tumor nicht erkennt und einen HNO-Arzt, der unfähig ist auf den Bildern eine Sinusitis zu erkennen?
Psychateram 18.03.2010 | 12:53
...es hat niemand behauptet, das sie krank sind. Sie sind nur äußerst "ICH bezogen.Nur ein ganz klein wenig,also nur so bisschen. :-))) P.S: Sie haben natürlich mit ALLEM was sie sagen Recht.Alle anderen haben mit allem was sie sdagen Unrecht.
Tomam 18.03.2010 | 12:59
Vielleicht hat der liebe Tom in seinem bisherigen Leben die Erfahrung durch Studium und Praxis gemacht, dass derartige Institutionen die Daten mißbrauchen können. Jedenfalls sind sie tatsächlich unwichtig, denn sonst hätte ja ein "Experte" der DRV die Wichtigkeit des Entlassungsberichtes hier herausgestellt. Wird man wohl nicht können.
Tomam 18.03.2010 | 12:52
Ich habe das schon verstanden, nur sind das keine Gründe, um derart diffizile intime Persönlichkeitsprofile zu erstellen, wenn bereits das Speichern von "harmlosen" Verbindungsdaten von Mobiltelefonnutzern etc. unzulässig sind.
Diskutiereram 18.03.2010 | 13:06
"Tom in seinem bisherigen Leben die Erfahrung durch Studium " Wie schon gesagt...DISKUTIEREN was das Zeug hält.Das ist schliesslich auch das allerwichtigste im Leben.Sehe ich doch genauso. "Jedenfalls sind sie tatsächlich unwichtig, denn sonst hätte ja ein "Experte" der DRV die Wichtigkeit des Entlassungsberichtes hier herausgestellt. Wird man wohl nicht können." Da habenb wirs doch.SIE hatten schon wieder Recht. ( alles andere hätte mich auch STARK verwundert!!!!)
Tschackaam 18.03.2010 | 13:14
Hallo Tom, ich verweise mal eben auf Ihren eigenen Beitrag, den allerersten ok? Sie schrieben: "Der weiter behandelnde Arzt kann aus dem Entlassungsbericht unter andrem das Rehabilitationsziel, die letzte Medikation und die therapeutischen Leistungen während der Rehabilitation entnehmen. Gleichzeitig erhält er Vorschläge für nachfolgende Maßnahmen. Diese Informationen sind für Ihre Nachbehandlung wichtig. Sie sollen dazu dienen, den während der Rehabilitation erzielten Behandlungserfolg zu festigen." Legen Sie mal ein besonderes Augenmerk auf die Formulierung und hier besonders auf das Wort "kann". Wenn Sie den Entlassungsbericht gleich erhalten haben, dann wird dieser halt nimmer mit der Post verschickt. Und wenn Sie diesen Bericht nicht an Ihren Arzt weitegeben möchten (weil er nicht gefragt hat), dann eben nicht. Ist ja ihr Ding. Der Arzt hat sicher noch andere Patienten oder? hat er denn überhaupt nach der Reha gefragt, wie es war ? Vielleicht ist dem das auch total egal? Es hat nix mit Bürokratie oder wie der SB-DRV Mensch schreibt mit irgendwelchen Statistiken zu tun. Der Entlassungsbericht ist logischer Weise ein Abschlussbericht der Behandlung über den Umfang, die Dauer und den Ausgang, sowie den weiteren Maßnahmen. Sie wollen doch sicher auch wissen, was die Klinik so über Sie denkt oder? Da Sie Angaben zur Familienannamnese machen mussten gehe ich auch davon aus, dass eine Psychogeschichte nicht ausgeschlossen ist oder? (Nicht bös gemeint!!!) Also alles Gute Ihnen und so... Tschacka
Diskutiereram 18.03.2010 | 13:24
Liebe Tschacka, der liebe Tom hat IMMER Recht.AUSNAHMSLOS!!!!!!!! Natürlich ist das völlig richtig was sie schreiben,aber wir wissen doch Regel 1. Der liebe Tom hat immer Recht Regel 2. Wenn er sich mal irren sollte ( WAS NIEMALS VORKOMMT ) gilt automatisch Regel 1.
Diskutiereram 18.03.2010 | 13:57
Mensch,da haben sie schon studiert und dann sowas. Das heisst doch Forenjunkie,nicht Forumsjunkie :-)))) Nichts desto trotz haben sie natürlich Recht.
Tomam 18.03.2010 | 13:46
Im Gegensatz zu Ihnen bin ich kein Forumsjunkie.
Tomam 18.03.2010 | 13:58
Sie liegen falsch mit Psychonummer, es ging um nen simplen Knochenbruch aufgrund von Eisglätte. Und damit es aufgrund der nötig gewesenen operativen Behandlung nicht zu Spätschäden kommt, war eine Anschlußheilbehandlung nötig. Wozu da noch ein mehrseitiger Reha-Entlassungsbericht mit Sozialmedizinischer Beurteilung? Hat die Bürokratie nix anderes zu tun, als die Zwangsbeiträge sinnlos zu verplempern? Das ist in der Tat eine unendliche Geschichte.
Tomam 18.03.2010 | 14:06
Dioe Möglichkeit, dass Sie die Wichtigkeit dieser m.E. unsinnigen Berichte beweisen können und sollen, ziehen Sie natürlich als Forumsjunkie nicht in Betracht. Klar, dann könnte ja die Sucht zur Selbstdarstellung nicht befriedigt werden. Viele schöne Kicks noch ...
Tomam 18.03.2010 | 14:47
Woher nehmen Sie, verehrter Herr Rentenfachmann, die Gewißheit, dass der Rentenversicherungsträger den Bericht hat?
Diskutiereram 18.03.2010 | 14:25
Ich denke, wer 18 mal das Wort ICH benutzt in 7 Kurzbeiträgen,ist wohl der grössere Selbstdarsteller,also sagt einem mal so der gesunde Menschenverstand. Aber SIE haben natürlich Recht. Aber es heisst trotzdem Forenjunkie,und nicht Forumsjunkie!!!!Da hatten sie leider das erste Mal in Ihrem Leben Unrecht.Seien sie bitte nicht traurig. ( Gruss in die neuen Bundesländer )
Diskutiereram 18.03.2010 | 14:45
...jetzt bin ich gespannt :-)))
Renten-Fachmannam 18.03.2010 | 14:22
In diesem Fall war der Reha-Abschlussbericht der Klinik für den Rentenversicherungsträger ein Nachweis darüber, ob die AHB zum gewünschten Erfolg geführt hat oder weitere Massnahmen zur völligen Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nötig sind. Wie Sie jetzt sehen, hat ein Reha-Abschlussbericht durchaus und immer einen Sinn.
Tomam 18.03.2010 | 14:52
Wenn es um mich und meine Daten geht, darf ich nicht Ichbeogen sein? Irgendwas ist da möglicherweise in Ihrem Oberstüchen falsch geschaltet.
Renten-Fachmannam 18.03.2010 | 14:56
Weil der in die Rehabilitationsakte gehört, die bei Ihrem Rentenversicherungsträger geführt wird !
Tschackaam 18.03.2010 | 14:52
ich darf mich nochmal einmischen ja? Wenn die Reha (im Übrigen bezahlt durch ihre und unsere von Ihnen so nett betitelten Zwangsbeiträge!) durch die DRV-Kostenübernahme erfolgte, dann bekommen die auch einen Entlassungsbericht. Tptal egal, was Sie davon halten, dass ist im Rahmen der Wirtschaftlichkeit so vorgegeben und zwingend notwendig, damit nachvollzogen werden kann, ob die Maßnahme korrekt durchgeführt wurde. ganz einfach. Sie scheinen mir leider ein wenig arrogant zu sein und ich hoffe, Sie haben sich wieder vollständig erholt damit Sie auch schön fleißig weiter die Zwangsbeiträge einzahlen können! Oder führen Sie uns hier nur auf's "Glatteis"? MfG Tschacka
Diskutiereram 18.03.2010 | 15:00
"Sie scheinen mir leider ein wenig arrogant zu sein " Sehr schön formuliert,Tschacka.Nur maßlos untertrieben :-))) Ich würde sofort 2000 Euro setzen,das unser lieber Tom aus den neuen Bundesländern kommt.Da herrscht ja immer noch diese "Wir werden grundsätzlich bebachteiligt-und jeder will uns was böses"Mentalität. Seine Beiträge sind ein perfektes Musterbeispiel dafür.
Tomam 18.03.2010 | 15:46
Akten über medizinische Behandlungen werden von Ärzten geführt und nicht von Verwaltungen. Deshalb gehört so ein Bericht nicht in die sog. Rehabilitationsakte. Aufgaben der Rentenversicherung: Aufgaben nach diesem Buche sind 1. die Feststellung eines Versicherungsverhältnisses einschließlich einer Versicherungsfreiheit oder Versicherungsbefreiung, 2. der Nachweis von rentenrechtlichen Zeiten, 3. die Festsetzung und Durchführung von Leistungen zur Teilhabe, 4. die Festsetzung, Zahlung, Anpassung, Überwachung, Einstellung oder Abrechnung von Renten und anderen Geldleistungen, 5. die Erteilung von Auskünften sowie die Führung und Klärung der Versicherungskonten, 6. der Nachweis von Beiträgen und deren Erstattung.
Tomam 18.03.2010 | 14:54
Ist doch mathematisch ganz simpel: Junkie des einen (diesen) Forums := Forumsjunkie Internetsprech ist schwierige Sprache.
Tomam 18.03.2010 | 15:54
Der Einzige, der beurteilen kann, ob die Reha korrekt durchgeführt wurde, ist der Patient und nicht jemand, der einen Bericht des zu Kontrollierenden liest. Der kann nämlich alles da reinschreiben. Weshalb manche Operateure während der Operationen Kameras und Mikrofon laufen lassen, um korrektes Arbeiten beweisen zu können. Und dass die DRV die Leistungen bezahlt, berechtigt diese nun schon gar nicht, sich intimste Daten zur Befriedigung des Voyeurismus der Angestellten zu besorgen.
Stefanam 19.03.2010 | 00:22
Und wieder liegen Sie falsch. Eine Umdeutung (die im übrigen mit einer Zwangsverrentung nichts zu tun hat) kann auch durchgeführt werden, wenn die Erwerbsminderung bis zum Ende der Reha eingetreten ist. Und selbstverständlich müssen Leistungen zur Teilhabe beantragt werden, aber die RV wird sie darauf hinweisen, dass Sie einen Antrag stellen können falls der Rehabericht entsprechendes hergibt. Und wenn Sie das gesamte Spektrum von Leistungen zur Teilhabe (also was alles darunter fällt) kennen, dann sei ihnen gratuliert. Ungefähr 99,99999999 Prozent aller Personen die aus einer Reha entlassen werden, wissen dies nicht und sind daher froh über einen solchen Hinweis. Im übrigen ist selbstverständlich zu jeder Behandlung , sei es von einem ambulanten Arzt , in einem Krankenhaus oder eben in einer Rehaklinik ein Bericht zu erstellen. Dokumentation lautet hier das Stichwort.
Rosannaam 19.03.2010 | 00:19
Wenn ich Ihre Sorgen hätte... wäre ich glücklich. ;-)) Die DRV zahlt die Kosten für die AHB (die nicht so niedrig sind, dass sie so eben aus der Portokasse genommen werden!) und hat das Recht und sogar die Pflicht zu erfahren und zu prüfen, ob die AHB zu einer Besserung des Gesundheitszustandes geführt hat oder nicht. Dies gilt keineswegs nur zu Statistikzwecken!!! Sofern Krankengeld gezahlt wird, gilt unter Umständen auch ein AHB-Antrag als Rentenantrag bzw. muss in einen solchen "umgedeutet" werden. Die KK kann auch die Aufforderung zu einem Reha-Antrag nachschieben. Dies gilt nicht nur für einen "normalen" Reha-Antrag. Sie haben keine Ahnung, wie oft die AHB nichts gebracht hat und der Patient erwerbsgemindert ist. Ob Sie Ihren Entlassungsbericht dem behandelnden Arzt vorlegen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Ihr Arzt aber nach der AHB in keiner Weise nachfragt, würde ich mir eher Gedanken machen. Für mich ist das mit Gleichgültigkeit des Arztes gleichzusetzen! Sorry, ich kann Sie beim besten Willen nicht verstehen. Sie haben einen 3-wöchigen Klinikaufenthalt zur Besserung Ihres Gesundheitszustandes für "umme" bekommen und zicken hier wegen solchen Unwichtigkeiten rum. Manch einer unserer Versicherten hat noch nie im Leben eine Reha in Anspruch genommen oder war in Kur, und Sie regen sich über Peanuts auf. Wenn Sie nichts mit dem Entl.Bericht anfangen können/wollen, werfen Sie ihn halt weg. Wenn´s Ihrem Seelenfrieden dient...
Diskutiereram 19.03.2010 | 07:49
Der liebe Tom kommt aus den neuen Ländern. Immer benachteiligt Jeder will Ihnen etwas anhaben Meckern und motzen über alles Haben immer und ausnahmslos Recht Armes Kerlchen.Dank Ihrer ausführlichen Darstellung, weiss jeder was sie für ein armes Würstchen sind.
dgam 19.03.2010 | 10:08
Vielen Dank, ich habe von Ihnen gerade wieder eine Menge über mich (Ossi) gelernt. Dann werde ich mal meine ostbürgerlichen Pflichten erfüllen und anfangen zu jammern, meckern und motzen. Bäh... :-(
Diskutiereram 19.03.2010 | 10:50
...es mag sicherlich auch Ausnahmen geben.Hoffentlich.Habe zwar bis heute noch keine erlebt.Aber man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben.
Beobachteram 19.03.2010 | 11:21
Natürlich haben Sie recht, ich stimme Ihnen da voll zu, das sind die typischen Verhaltensweisen.
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