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Experten-Antwort

Reha Entlassungsbericht mangelhaft

von Ratsuchender28.05.2019 | 21:33
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich war 4 Wochen in einer neurologischen Klinik zwecks Begutachtung auf eine mögliche Erwerbsminderungsrente wegen MS bedingter Fatigue und kognitiven Defiziten. Nun habe ich den Entlassungsbericht erhalten und musste feststellen, dass meine auf meine kognitiven Defizite gut eingegangen wurde und es weitestgehend dem entspricht was ich in der Klinik erlebt habe. Habe jeden Tag detailliertes Tagebuch (nach jeder Anwendung sofort notiert) geführt. Bei der Fatigue sehe ich das anders als die Klinik. Es wurde lediglich ein Fragebogen zur Fatigue von mir ausgefüllt und zum Ende der Reha wurde kurz vor Toresschluss noch eben schnell ein Medikament dagegen getestet (mit negativem Ergebnis) aber auch nur weil ich auf eine Behandlung oder zumindest ein Gespräch mit einem Experten bestanden habe. Ich Entlassungsbericht steht nun, dass die objektiven Befunde nicht mit dem subjektiven Empfinden des Rehabilitanden überein stimmen (hoher Fatigue-Score[Fragebogen zeigt also starke Fatigue], jedoch keine vermehrte Müdigkeit). Bedeutet also Fatigue-Score = subjektiven Empfinden des Rehabilitanden objektiven Befunde = keine vermehrte Müdigkeit sonst keine detaillierten Angabe zu den "objektiven Befunde". Im Entlassungsgespräch erwähnte man, dass die Fatigue wohl nicht so ausgeprägt sei weil ich an den Anwendungen teilgenommen habe (musste aber einige absagen Aufgrund der Erschöpfung). Das ich zwischen den Anwendungen auf dem Zimmer geschlafen habe und an einigen Tagen nicht einmal zum Frühstück gehen konnte hat ja keiner gemerkt, da niemand mich auf dem Zimmer besucht hat. Der Mensch ist irgendwie bescheuert und reist sich für die Anwendungen um die Reha irgendwie zu absolvieren. Trotz meiner Beschwerden wurde das alles gekonnt übersehen und klein gehalten. Da fragt man sich doch warum die mir das Medikament gegeben haben wenn alles gut ist... Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie kann ich die Geschichte jetzt klarstellen, bzw. wie weise ich dem Rentenversicherungsträger nach, dass die Geschichte der Klinik meiner Meinung nach nicht stimmig ist? Kann ich im Rentenantrag eine Stellungnahme meinerseits schreiben? Soll ich mich vorher bei der DRV beschweren? Welche Möglichkeiten habe ich um meine Version darzulegen und auf Ungereimtheiten im Bericht hinzuweisen? Viele Grüße Ratsuchender

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wenn es Ihnen wichtig ist, Ihre Erfahrungen und Kritikpunkte mitzuteilen, schreiben Sie Ihre Anmerkungen auf und schicken Sie diese an den Rentenversicherungsträger. (In die Abteilung, die Ihnen die Reha bewilligt hat). Zum Einen werden die Hinweise für eine Qualitätskontrolle in den Kliniken ausgewertet und zum anderen haben Sie dann Ihren Standpunkt für die Akte protokolliert.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

k-o-ram 28.05.2019 | 21:57
Der folgende Link ist zwar zu einem älteren Beitrag, aber trotzdem ein möglicher Weg: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/widersp…
KSCam 28.05.2019 | 23:13
Sie können alles was Sie zu bemängeln haben niederschreiben und Ihrem Rentenantrag beifügen. Ob das überhaupt wichtig ist, bzw. relevant für eine künftige Rentenentscheidung, diskutieren Sie doch besser mit Ihrem medizinischen Fachpersonal. Ein DRV Mitarbeiter (sofern er/sie nicht Arzt ist) wird sich hüten zu dem ganzen medizinischen Gedöhns etwas zu sagen, weil er das als nicht Mediziner weder beurteilen kann oder muss. So gesehen wird Ihnen das Forum nicht wirklich weiterhelfen können, weil keiner die Relevanz Ihrer Klagen beurteilen kann.
totalerquatscham 29.05.2019 | 12:44
Sie können alles was Sie zu bemängeln haben niederschreiben und Ihrem Rentenantrag beifügen.
Allerdings sollten Sie sich dabei auf das Wesentliche beschränken und auf unerhebliche Details wie in Ihrer obigen Schilderung verzichten. Maximal die halbe Textlänge hätte völig ausgereicht...
zur art und umfang einer detaillierten schilderung gibt es keine vorgaben, oder richtlinien. daher kann man ihren beitrag als totalen unsinn bezeichnen. sie können schliesslich nicht beurteilen was hier wesentlich ist, oder nicht. sie waren nicht vor ort.
Ratsuchenderam 29.05.2019 | 16:14
Danke für die vielen Antworten. Ich werde ertsmal die Klinik um Stellugnahme bitten und dann ein Schreiben für die DRV aufsetzen.
Ratsuchenderam 29.05.2019 | 16:19
Zitat von J.F.K. anzeigenausblenden
sie können schliesslich nicht beurteilen was hier wesentlich ist, oder nicht. sie waren nicht vor ort.
Man muss auch nicht vor Ort gewesen sein um beurteilen zu können, dass die Schilderungen des Fragestellers nicht auf das Wesentliche beschränkt sind sondern völlig unwichtige Details enthalten. Es macht aber nichts, wenn logisches Denken nicht Ihr Ding ist und Sie das nicht nachvollziehen können!
Ja wenn ich es nur auf den letzten Absatz angelegt hätte dann hätte ich auch nur diesen geschrieben. Primär waren es auch die Fragen um die es ging aber ich wollte keinen zweiten Beitrag eröffnen um evtl. den einen oder anderen Rat speziell zu meiner Vorgeschichte zu hören. Warum sollte ich wohl sonst so weit ausholen? Wer logisch denken kann sollte das erkannt haben!
Ratsuchenderam 29.05.2019 | 21:18
Zitat von Foxi anzeigenausblenden
Genau, daher sollten sie den von Ihnen zitierten Text aufmerksam lesen. Für mich ist jetzt Ende in diesem Beitrag, es melden sich auch nur noch Trolle... ist ja keine neue Erscheinung im Internet.
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