Hallo Nele,
der geschilderten Sachverhalt klingt ungewöhnlich.
Weshalb sollte die Reha-Sachbearbeitung eine gerade getroffene Entscheidung im Widerspruchsverfahren zu einer Wunschklinik direkt wieder zurücknehmen?
Hier kann eine Klärung nur im Einzelfall unmittelbar mit der Sachbearbeitung erfolgen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Reha-/Rentensachbearbeiter in Verbindung.