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Reha erst nach den 6 Monaten antreten

von sunshine17.06.2022 | 12:27
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe eine Frage...mir wurde gerade eine stationäre Reha genehmigt, allerdings noch ohne Termin. Im Schreiben steht lediglich, sie soll innerhalb der nächsten 6 Monate angetreten werden. Meine persönlichen Lebensumstände haben sich gerade geändert und ich würde die Reha gern etwas nach hinten schieben und diese erst im nächsten Jahr antreten (zur Zeit kann ich leider nicht für längere Zeit weg!) - geht das und wenn ja, wie gehe ich am besten vor? Nicht, daß ich dann keine bekomme wenn ich diese hier jetzt ablehne quasi...? Danke falls mir jemand weiterhelfen kann!

4 Antworten

!!!am 17.06.2022 | 14:12
Mit der Klinik direkt funktioniert eine Abklärung nur, sofern man innerhalb des 6 monatigen Bewilligungszeitraum bleibt. Grundsätzlich wäre eine Verschiebung sehr schwierig, sollte die Reha-Beantragung unter Aufforderung (z.b. Agentur für Arbeit, Krankenkasse) erfolgt sein. Im Zweifelsfall die Sachbearbeitung (siehe Bewilligungsschreiben) kontaktieren.
sunshineam 17.06.2022 | 14:13
ich wurde nicht aufgefordert, war aus eigenem Antrieb. Ok - ich schreibe mal die DRV an, würde die Reha ja gern machen, nur halt nächstes Jahr...
Ohneam 17.06.2022 | 12:30
wenn du schon weißt welche Klinik kannst du dort anrufen und es mit denen abklären, habe ich auch so gemacht. schöne Zeit gewünscht
-am 17.06.2022 | 15:42
Hallo Sunshine, grundsätzlich ist es so, dass eine Kostenzusage lediglich 6 Monate Gültigkeit hat. Wird eine Reha nicht innerhalb von 6 Monaten angetreten, so erlischt die Kostenzusage durch Zeitablauf. Bestehen wichtige Gründe für einen Aufschub des Beginns der bewilligten Leistung, sodass diese nicht innerhalb von 6 Monaten angetreten werden kann, so kann eine Verlängerung der Kostenzusage auf Antrag erfolgen. Hierbei sind die Gründe für den Aufschub dazulegen, eine Entscheidung, ob die Gültigkeitsdauer der Kostenzusage verlängert werden kann, erfolgt im Einzelfall. Liegen plausible Gründe für einen Aufschub vor, so wird in der Regel eine Verlängerung befürwortet, soweit der Beginn der Leistung nicht zu weit in die Zukunft verschoben werden soll. Eine Verlängerung über eine Gesamtgültigkeitsdauer von 12 Monaten hinaus wird im Regelfall nicht vorgenommen. Sollte Ihnen die Verlängerung nicht gewährt werden, können Sie jederzeit einen neuen Antrag stellen. Der Nichtantritt der bewilligten Leistung hat keine negativen Auswirkungen auf die Beurteilung folgender Reha-Verfahren. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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