Hallo Tucki,
sofern Sie sich sicher sind, während der gesamten Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu haben und deshalb der Anspruch auf Übergangsgeld wegen der Anrechnung der Entgeltfortzahlung ruht, müssen Sie die Antragsformulare zum Übergangsgeld nicht vorlegen.