Hallo Tatjana
Sofern Sie planen Ihre Rehabilitation früher zu beenden, sollten Sie dieses in jedem Fall mit der Reha-Klinik bzw. den Ärzten vor Ort besprechen.
Um Ihre Frage zu beantworten empfiehlt es sich ebenfalls Kontakt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers aufzunehmen und den Sachverhalt bzw. die evtl. daraus entstehenden Konsequenzen zu besprechen.
Sollten Sie aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse den Reha-Antrag gestellt haben, d.h. sollte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein, so bitten wir Sie, sich vorab mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und das Einverständnis der Krankenkasse einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung