Guten Tag Paula,
Leistungen zur Teilhabe (Reha) werden von der Deutschen Rentenversicherung nicht für Versicherte erbracht, die eine Altersrente von wenigstens zwei Drittel der Vollrente beziehen oder beantragt haben. In diesem Fall wäre die Zuständigkeit der Krankenkasse zu prüfen.
Sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, prüft die Rentenversicherung, ob die Reha für Sie erbracht werden kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung