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Experten-Antwort

Reha für Sohn genehmigt, Antrag auf Haushaltshilfe nicht beachtet

von MelanieM25.03.2019 | 14:14
247 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, am 5. 3. habe ich eine Reha für meinen 7-jährigen Sohn beantragt und auch bereits am 19. 3. die Bewilligung erhalten. Jedoch habe ich gleichzeitig mit dem Antrag einen Antrag auf Haushaltshilfe, also G0581 gestellt, in dem ich die Mitnahme meiner kleineren Kinder (Sohn 5 Jahre und Tochter 9 Monate) beantragt habe. Laut tel. Auskunft der Rentenversicherung wurde zwar die Reha genehmigt, der Antrag auf Haushaltshilfe aber quasi ignoriert. Leider ist unsere Situation so, dass mein Mann 400 km entfernt in einem anderen Bundesland arbeitet und nur am Wochenende zuhause ist. Teilweise ist er auch dann nicht zuhause, da er öfter ins Ausland reisen muss. Die personelle Lage der Firma ist auch so angespannt, dass er nicht wochenlang fehlen könnte. Es ist ein relativ kleiner Zweig eines größeren Unternehmens. Sie haben nicht genug Personal und 3 Leute sind in Dauer-Krankenstand. Wegen der angespannten betrieblichen Lage könnte er auch nicht 4 Wochen frei nehmen, um die Kinder zu betreuen. Dazu kommt, dass das Baby noch gestillt wird und der 5-jährige momentan leider keinen Kindergartenplatz hat. Eine Haushaltshilfe müsste bei uns am Sonntag um 18 Uhr kommen und bis Freitag um 20 Uhr bleiben. Wahrscheinlich wäre die Mitnahme der Kinder also auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller. Laut Arzt muss aber unbedingt ich mit auf Reha fahren, da ich die Hauptbezugsperson bin und jegliches Coaching in Bezug auf den der Reha folgenden Alter nur bei mir Sinn machen würde, da mein Mann kaum da ist. Auch schrieb der Arzt, dass die Trennung von mir aufgrund des emotionalen Zustands meines Sohnes nicht zumutbar ist, was auch genauso ist. Wie man es dreht und wendet, fällt uns keine andere Möglichkeit ein, als die Kinder als Begleitkinder mit zur Reha zu nehmen. Die Reha-Klinik hätte auch genug Platz für sie und auch der Reha-Erfolg wäre nicht gefährdet, da ich es gewohnt bin mich um die Kleinen und die Therapie meines Sohnes zu kümmern. Ohnehin würde mein Sohn keine wochenlange Trennung von seinen Geschwistern verkraften, da er besonders zu seinem Bruder eine sehr enge Beziehung hat und sonst kaum Freunde. Nun habe ich heute eine Email an die Rentenversicherung geschrieben, den Sachverhalt nochmals wie oben geschildert und um Rückruf gebeten. Die freundliche Dame am Telefon will das jetzt so weiter geben, aber was mache ich, wenn der Antrag dennoch abgelehnt wird oder keine Antwort kommt? - Muss ich dann dem gesamten Reha-Antrag widersprechen oder nur dem abgelehnten Antrag auf Haushaltshilfe. - Was kann ich sonst tun? Ein Termin steht schon fest, nämlich im August. Wir sind ziemlich verzweifelt, weil mein Sohn die Reha dringend braucht, sie aber nicht antreten kann wenn die Geschwister nicht betreut sind. Mit freundlichen Grüßen MM

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, MelanieM,

da Sie die DRV bereits darüber informiert haben, dass der erteilte Bescheid nur in Teilen richtig ist und nach Ihren Angaben nun der nochmals Vorgang geprüft wird, müssen Sie sich noch etwas in Geduld üben, bis Sie erneut schriftlich über die Änderungen informiert werden. Sollten Sie widererwartend keine schriftliche Mitteilung darüber erhalten, dass die Haushaltshilfe anerkannt wird, sollten Sie sich nochmals mit der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch in Verbindung setzen.

Wir hoffen, dass die Entscheidung in Ihrem Sinne sein wird und Sie die Reha wie geplant antreten können.

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4 Antworten

???am 25.03.2019 | 14:26
Das Wichtigste wird sein, dass Sie die Klinik von Ihren Plänen informieren. Derzeit rechnen die mit 2 Betten, die benötigt werden. Dabei sind es mindestens 3 und evtl. Platz für ein Baby-Bett. Sonst haben Sie nämlich ganz schnell das Problem, dass die DRV alles bewilligt, die Klinik Sie aber nicht unterbringt. Ansonsten hilft nur regelmäßiges Nachfragen bei der DRV.
MelanieMam 25.03.2019 | 14:30
Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Reha-Klinik habe ich bereits informiert, da ich fälschlicherweise davon ausging, dass alles wie beantragt genehmigt ist. Erst beim näheren Durchlesen ist mir aufgefallen, dass gar nichts von den Kindern erwähnt ist. Die Reha-Klinik rechnet also jetzt mit den Kindern. Nur wissen wir nicht, ob sie auch wirklich mit dürfen.
MelanieMam 26.03.2019 | 09:01
Vielen Dank für Ihre Antwort! Also ist es nicht so, wie ich zuerst erhofft habe, dass über den Antrag auf Haushaltshilfe in einem gesonderten Bescheid entschieden wird. Dies habe ich auch die Dame beim Reha-Informationscenter gefragt, aber sie meinte, dass über den Antrag entschieden wurde, ohne den Antrag auf Haushaltshilfe zu berücksichtigen. Das würde dann bedeuten, dass dieser schlicht ignoriert wurde. Reicht denn die von mir geschickte Email als Einwand oder muss ich noch etwas Schriftliches per Post schicken, um die Bearbeitung des Antrags auf Haushaltshilfe zu fordern. Und - falls eine Ablehnung des Antrags auf Haushaltshilfe kommt - muss ich dann nur dieser Ablehnung widersprechen oder dem Antrag auf Reha insgesamt? Wie viel Zeit würden Sie denn bei Nichtreaktion verstreichen lassen bis Sie wieder bei der Rentenversicherung nachfragen. Leider stand auf dem Bewilligungsbescheid auch nicht der Name des Sachbearbeiters, sondern es war nur die Nummer des Reha-Informationscenters angegeben, bei der dann ein Band ansagte, man soll sich per Email mit seinem Anliegen melden und wird dann zurückgerufen. Das habe ich gemacht und in der Email den Sachverhalt nochmals geschildert, was die Dame die zurückrief dem Bearbeiter geben will. Der Bewilligungsbescheid war nicht unterschrieben sondern es stand nur gedruckt Deutsche Rentenversicherung Bund darunter.
MelanieMam 26.03.2019 | 09:00
Vielen Dank für Ihre Antwort! Also ist es nicht so, wie ich zuerst erhofft habe, dass über den Antrag auf Haushaltshilfe in einem gesonderten Bescheid entschieden wird. Dies habe ich auch die Dame beim Reha-Informationscenter gefragt, aber sie meinte, dass über den Antrag entschieden wurde, ohne den Antrag auf Haushaltshilfe zu berücksichtigen. Das würde dann bedeuten, dass dieser schlicht ignoriert wurde. Reicht denn die von mir geschickte Email als Einwand oder muss ich noch etwas Schriftliches per Post schicken, um die Bearbeitung des Antrags auf Haushaltshilfe zu fordern. Und - falls eine Ablehnung des Antrags auf Haushaltshilfe kommt - muss ich dann nur dieser Ablehnung widersprechen oder dem Antrag auf Reha insgesamt? Wie viel Zeit würden Sie denn bei Nichtreaktion verstreichen lassen bis Sie wieder bei der Rentenversicherung nachfragen. Leider stand auf dem Bewilligungsbescheid auch nicht der Name des Sachbearbeiters, sondern es war nur die Nummer des Reha-Informationscenters angegeben, bei der dann ein Band ansagte, man soll sich per Email mit seinem Anliegen melden und wird dann zurückgerufen. Das habe ich gemacht und in der Email den Sachverhalt nochmals geschildert, was die Dame die zurückrief dem Bearbeiter geben will. Der Bewilligungsbescheid war nicht unterschrieben sondern es stand nur gedruckt Deutsche Rentenversicherung Bund darunter.
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