Hallo Mo,
eine vom Rentenversicherungsträger bewilligte Reha ist einer Arbeitsunfähigkeit vergleichbar - Ihr Arbeitgeber kann diese nicht "verbieten", sondern muss Ihnen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für die Zeit der Reha das Gehalt weiter zahlen.
Forumsteilnehmer ??? hat schon darauf hingewiesen, dass in der Frage des Antrittstermins etwas Spielraum besteht, sodass Sie vielleicht etwas auf die betrieblichen Bedürfnisse eingehen können - aber natürlich funktioniert das nur innerhalb der genannten 6 Monate und wenn die Rehaklinik einen anderen Termin frei hat. Ich denke, Sie sollten im Interesse Ihrer Gesundheit stark bleiben und sich die Reha nicht ausreden lassen, schließlich stehen Sie dem Arbeitgeber danach - hofffentlich - wieder mit neuer Leistungskraft zur Verfügung.