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Zur Experten-Antwort springenHallo Hol,
in Ihrem Bescheid über die BEwilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation müssten Sie auch Ausführungen zum Antrag auf Altersrente finden.
Grundsätzlich gilt ein Antrag auf Altersrente - im Bereich der Rentenversicherung - als Ausschlussgrund, sodass eine Leistungsgewährung eigentlich nicht in Betracht käme (ausgenommen hiervon sind bösartige Krebserkrankungen). Sofern die DRV Ihnen aber bereits einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erteilt hat und Sie danach erst einen Antrag auf Altersrente stellen, wird die Reha üblicherweise dennoch durchgeführt (ausgenommen man ist privat krankenversichert) und dann im Nachgang seitens der DRV gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ein Erstattungsanspruch für die durchgeführte Leistung geltend gemacht...sodass Sie also ganz normal die Reha durchführen und eigentlich von der Erstattungsmodalitäten im Hintergrund gar nichts mitbekommen.
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