Hallo Holt589,
es gibt hier zwei Varianten.
Entweder ist den Kollegen ein Fehler unterlaufen. Dann macht es Sinn, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Ein Widerspruch ist dann aber nicht zwingend erforderlich und sorgt manchmal sogar für eine Verzögerung im Vergleich zu einer "normalen" Nachfrage.
Oder die Fachrichtung wurde bewusst gewählt, weil die Kollegen aus sozialmedizinischer Sicht zu einem anderen Ergebnis kommen als Sie und Ihre Ärztin. Bleiben Sie bei Ihrer Ansicht, so sollten Sie den Kollegen weitere medizinische Unterlagen zukommen lassen, aus denen die Notwendigkeit einen anderen Fachrichtung hervorgeht. Auch hier gilt: nicht immer ist ein Widerspruch die schnellste Variante.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung