Hallo Dorothea,
Sie sollten nochmals Ihren Hausarzt bitten, den angeforderten Befundbericht auszufüllen und die entsprechenden medizinischen Befundunterlagen - insbesondere bezüglich des Lungenkrebs - beizufügen.
Falls die eingereichten ärztlichen Unterlagen für die Entscheidung nicht ausreichen werden Sie sehr wahrscheinlich zu einer gutachterlichen Untersuchung einbestellt.
Denn nur nach umfassender Kenntnis des medizinischen Sachverhaltes ist es Ihrem Rentenversicherungsträger möglich sich ein Bild Ihrer Einschränkungen zu machen und die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten, z.B. in Form einer medizinischen Rehabilitationsleistung.
Für weitere konkrete Rückfragen empfehlen wir Ihnen sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
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