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Reha-Gutachten

von Dorothea03.01.2007 | 10:56
3794 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ein gutes Neues Jahr allen!!! Habe unheilbaren Lungenkrebs. Nun verlangt die Rentenversicherung von meinem Arzt, der mich bereits seit 15 Jahren kennt und behandelt, einen ärztlichen Befundbericht zu meinem Lungenkrebs für die Beurteilung einer Reha. Mein Hausarzt sagte mir, daß er diesen nicht ausfüllen dürfe, weil für diese Beurteilung für die RV eine zusätzliche Zulassung notwendig gewesen wäre, die er nicht hat. Er sagte, er könne den Befundbericht zwar ausfüllen, könne mir aber nicht zusichern, daß er von der RV anerkannt würde. Ist das richtig und wenn ja, was soll ich weiter unternehmen??? Danke und Gruß von Dorothea

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.01.2007 | 14:37

Hallo Dorothea,

Sie sollten nochmals Ihren Hausarzt bitten, den angeforderten Befundbericht auszufüllen und die entsprechenden medizinischen Befundunterlagen - insbesondere bezüglich des Lungenkrebs - beizufügen.

Falls die eingereichten ärztlichen Unterlagen für die Entscheidung nicht ausreichen werden Sie sehr wahrscheinlich zu einer gutachterlichen Untersuchung einbestellt.

Denn nur nach umfassender Kenntnis des medizinischen Sachverhaltes ist es Ihrem Rentenversicherungsträger möglich sich ein Bild Ihrer Einschränkungen zu machen und die erforderlichen weiteren Schritte einzuleiten, z.B. in Form einer medizinischen Rehabilitationsleistung.

Für weitere konkrete Rückfragen empfehlen wir Ihnen sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

4 Antworten

Nixam 03.01.2007 | 11:08
Ich bearbeite seit Jahren Kuranträge bei einem RV-Träger und mir ist eine solche Aussage noch nie zu Ohren gekommen. Bitten Sie Ihren Arzt, er möge doch mal bei der DRV anrufen! Das ist so nicht richtig! Wenn der RV-Träger einen Befundbericht bei ihm anfordert, so wird sie diesen auch anerkennen.
Nixam 03.01.2007 | 11:10
Sicher meinte Ihr Arzt, dass er selbst keine Gutachterzulassung für Rentengutachten etc. hat. Das ist aber hier überhaupt nicht notwendig.
Ossiam 03.01.2007 | 11:24
Es ist von einem Befundbericht die Rede.Ein Gutachten ist etwas anderes!
Nixam 03.01.2007 | 12:38
Richtig! einen Befundbericht darf jeder Arzt anfertigen. Ein Gutachten ist tatsächlich etwas anderes. Das verwechselt wohl Ihr Arzt. Er darf also den vom RV-Träger übersandten Vordruck ausfüllen!
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