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Experten-Antwort

Reha Gutachten negativ

von Hans-Georg10.10.2015 | 14:45
1986 Ansichten
7 Antworten
Ich bin zur Zeit auf Reha und dort wurde mir erläutert, dass ich umschulen müßte (1956 geboren!) und arbeitsfähig sei. Nur wie das gehen soll, ist mit rätselhaft. Ich kann keinen Schuh mehr tragen, meine Laufstrecke ist maximal 500m und meine Hände kann ich maximal eine halbe Stunde belasten und danach habe ich einen Tag massive Schmerzen. Diagnose Psiorasis vulgaris und Psiorasis Arthritis mit Enthensitis. Beruf:Vertriebs-Aussendienst mit vielen Kilometer. Von den Ärzten konnte mir keiner erklären wie ich das weiter machen soll (Kommentar: nicht ihr Problem) Wie kann ich gegen solch eine Entscheidung Einspruch einlegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2015 | 11:04

Hallo Hans-Georg,

so wie sich der Sachverhalt darstellt wurde durch die Rehabilitationseinrichtung möglicherweise eine Art berufliche Problemlage festgestellt. Die ist dann der Fall ,wenn die Anforderungen des Berufs nicht mehr mit den gesundheitlichen Einschränkungen im Einklang sind. Um in einem solchen Fall weitergehende Unterstützung durch die Rentenversicherung zu erhalten, wird durch die Rehakliniken häufig empfohlen, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.

Einen solchen Antrag können Sie als Versicherter jedoch nur selbst stellen. Die Rehakliniken können dies nicht für Sie tun, sondern lediglich in diese Richtung beraten.

Sollte der Antrag bewilligt werden, so entscheidet der zuständige Reha- Fachberater unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, welche konkreten Leistungen hier notwendig und zielführend erscheinen. Dieses Verfahren wird immer in Zusammenarbeit mit den Betroffenen durchgeführt und abgestimmt.

Ein weiterer Punkt Ihrer Frage ist die Arbeitsfähigkeit. Hier kommt es grundsätzlich darauf an, ob noch ein konkretes Beschäftigungsverhältnis besteht. Ist dies nicht mehr der Fall, so kann eine arbeitsfähige Entlassung bezogen auf das sog. Restleistungsvermögen auf dem allg. Arbeitsmarkt erfolgen. Diese Arbeitsfähigkeit bezieht sich nicht auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sondern auf alle mit den gesundheitlichen Einschränkungen noch zumutbaren Tätigkeiten. Welche Anforderungen das genau sind ergibt sich aus dem Reha- Entlassungsbericht (Punkt positives Leistungsbild).

Ein Widerspruch gegen den Entlassungsbericht ist nicht möglich, da es sich nicht um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid handelt. Sollten Sie trotzdem Kritik oder Anregungen diesbezüglich haben, so können Sie sich auch gerne an den zuständigen Kostenträger (Rentenversicherungsträger) wenden.

6 Antworten

Schorscham 10.10.2015 | 15:01
Die Reha-Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Patient umschulen muss oder gar Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Sie verfassen lediglich einen medizinischen Befundbericht, in dem auch das berufliche Leistungsvermögen eingeschätzt wird und sie geben Empfehlungen zur Reintegration ins Beufsleben ab. Dieser Befundbericht (Entlassungsbericht) wird dann vom sozialmedizinischen Dienst des Kostenträgers analysiert, auf Plausibilität geprüft und dann entsprechend gewürdigt. Warten Sie also erst einmal die Entscheidung Ihres Kostenträgers ab. Dann ist es immer noch früh genug für einen Widerspruch. MfG
Schadeam 10.10.2015 | 16:22
Ergänzung: vor einer Umschulung = komplett neue Berufsausbildung brauchen Sie sich nicht zu fürchten. Ein Arzt der Ihnen davon erzählt, hat keine Ahnung. Ein 59 jähriger würde selbst dann nicht umgeschult, wenn er kerngesund wäre - was für eine Chance hätte denn ein 62 jähriger Berufsneuling.
Annaam 10.10.2015 | 21:00
Mir wurde eine Umschulung mit 43 verweigert... Ich fragte: wieso? Antwort: In Menschen über 40 investieren wir nicht mehr. In dem Moment kam ich mir ziemlich alt vor...
Karin Kaiseram 11.10.2015 | 06:27
Hallo, ich hatte mich damals in diesem Forum angemeldet weil ich auch in meinem Entlassungsbericht von der Reha stehen hatte, dass ich noch 3-6 Std. arbeiten kann. Ich hatte damals gefragt ob der Bericht bei der Rentenbewilligung eine große Aussagekraft hat. Mir wurde hier erklärt das dieses nicht so wäre. Tatsache ist aber nun, dass man sich vollständig auf diesen Bericht berufen hat und mir jetzt eine teilweise Erwerbsminderungsrente für 1/2 Jahr zugesprochen wurde. Noch nicht ein mal 1 Jahr!! In meinem Rentenantrag schrieb ich auch das ich gerne einem Gutachter vorgestellt werden würde und meine Arbeitskraft Std. Zahl mit einem ? ausgefüllt hatte. Ich wurde keinem Gutachter vorgestellt. Leider kann ich dir nicht weiterhelfen!! Mir würde nur den Gang zu einem Sozialgericht helfen.
Herz1952am 11.10.2015 | 15:02
Hallo Karin Kaiser, vielleicht hätte ein Widerspruch fürs erste genügt. Sie könnten auch einen neuen Rentenantrag stellen.
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