Hallo Michael,
Familienheimfahrten dürfen dann durchgeführt werden, wenn in diesem Zeitraum keine Anwendungen erfolgen, ärztlicherseits keine Bedenken hiergegen bestehen und der Behandlungserfolg dadurch nicht gefährdet wird. Die Entscheidung hierüber trifft die Rehabilitationseinrichtung. Reisekosten für Familienheimfahrten können im Zusammenhang mit stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur erbracht werden, wenn diese länger als 8 Wochen andauern.