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Experten-Antwort

Reha in der Altersteilzeit

von Uli31.05.2023 | 13:36
536 Ansichten
5 Antworten
Wird die Rehazeit in der aktiven Altersteilzeit von den 6 Wochen Krank abgezogen oder muss ich die Zeit nacharbeiten . Falls ich zb 4 Wochen bereits krank war . Vielen Dank für ihre Nachricht im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.05.2023 | 15:48

Hallo Uli,

evtl. Auswirkungen einer medizinischen Rehabilitation auf eine mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung zur Altersteilzeitarbeit sollten mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Abschlägeam 31.05.2023 | 13:51
Während einer Reha gelten Sie als 'arbeitsunfähig'. Wenn Sie also vor Antritt der Reha bereits vier Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, haben Sie noch zwei weitere Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Für den Restreha-Zeitraum müssten Sie dann Übergangsgeld bei der DRV beantragen (die Tage zählen für die insgesamt 78 Wochen Krankengeldanspruch mit). Wenn Sie dann nach der Reha immer noch arbeitsunfähig sein sollten, müssten Sie dies von Ihrem zuständigen Arzt bescheinigen lassen (die Reha-Klinik kann keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, sollte im Entlassbericht stehen, dass Sie AU entlassen werden, ist dies lediglich ein Hinweis für Ihren Arzt, ersetzt aber nicht den 'gelben Schein'). Ob tatsächlich noch sechs Wochen Entgeltfortzahlungsanspruch bestehen, müssen Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber klären, das kann von hier aus nicht beurteilt werden. Antragsformulare für Übergangsgeld von der DRV finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Uliam 31.05.2023 | 13:57
Vielen Dank für die Antwort, allerdings war ich aus anderen Gründen krank geschrieben. Grippe, Corona und 2 Wochen wegen einer Achillessehnenreizung. Das würde heißen,das ich 1 Woche nach arbeiten müsste vor Beginn der passiven Phase
ThomasRam 31.05.2023 | 18:29
Vielen Dank für die Antwort, allerdings war ich aus anderen Gründen krank geschrieben. Grippe, Corona und 2 Wochen wegen einer Achillessehnenreizung. Das würde heißen,das ich 1 Woche nach arbeiten müsste vor Beginn der passiven Phase
... ergänzend zum Beitrag von 'Abschläge': Ich dachte immer, für die 6 Wochen müssen die (Krankheits-)Ausfälle aufgrund derselben Krankheit/Diagnose zusammenkommen, sonst wird getrennt gerechnet. Seit wann muß man Krankheit/Reha 'nacharbeiten'? Fragen Sie doch mal ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse zur Lohnfortzahlung und den 6 Wochen. Vielleicht haben Sie ja auch einen Betriebsrat oder sind Mitglied einer Gewerkschaft ...
Wenn der Wechsel in die passive Phase mitten in der Krankheits/Rehazeit liegt, dürfte das nach meinem Verständnis nichts am Beginn der passiven Phase ändern. Sie haben dann halt nur die restliche Zeit sozusagen in Ihrer Freizeit genommen.
ThomasRam 31.05.2023 | 18:25
... ergänzend zum Beitrag von 'Abschläge': Ich dachte immer, für die 6 Wochen müssen die (Krankheits-)Ausfälle aufgrund derselben Krankheit/Diagnose zusammenkommen, sonst wird getrennt gerechnet. Seit wann muß man Krankheit/Reha 'nacharbeiten'? Fragen Sie doch mal ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse zur Lohnfortzahlung und den 6 Wochen. Vielleicht haben Sie ja auch einen Betriebsrat oder sind Mitglied einer Gewerkschaft ...
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