Hallo Uli,
evtl. Auswirkungen einer medizinischen Rehabilitation auf eine mit dem Arbeitgeber getroffene Vereinbarung zur Altersteilzeitarbeit sollten mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn der Wechsel in die passive Phase mitten in der Krankheits/Rehazeit liegt, dürfte das nach meinem Verständnis nichts am Beginn der passiven Phase ändern. Sie haben dann halt nur die restliche Zeit sozusagen in Ihrer Freizeit genommen.Vielen Dank für die Antwort, allerdings war ich aus anderen Gründen krank geschrieben. Grippe, Corona und 2 Wochen wegen einer Achillessehnenreizung. Das würde heißen,das ich 1 Woche nach arbeiten müsste vor Beginn der passiven Phase... ergänzend zum Beitrag von 'Abschläge': Ich dachte immer, für die 6 Wochen müssen die (Krankheits-)Ausfälle aufgrund derselben Krankheit/Diagnose zusammenkommen, sonst wird getrennt gerechnet. Seit wann muß man Krankheit/Reha 'nacharbeiten'? Fragen Sie doch mal ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse zur Lohnfortzahlung und den 6 Wochen. Vielleicht haben Sie ja auch einen Betriebsrat oder sind Mitglied einer Gewerkschaft ...
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