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Reha - kassenärztliche Behandluch vorrangig

von Hans Schnepf12.06.2011 | 21:11
2622 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Folgendes wurde mir berichtet: Ein psychisch labiler Patient sucht immer wieder seinen Arzt (Allgemein/Internist) auf, weil er mit dem Leben, den Anforderungen des Arbeitsplatzes und anderen Dingen nicht zurecht kommt. Der Arzt schreibt ihm einen Antrag auf Reha aus. Die Rentenversicherung lehnt ab, mit der Begründung: "kassenärztlcihe Behandlung vorrangig und nicht ausgeschöpft". Auch der Widerspruch ist erfolglos. Patient + Arzt sind ratlos. Offenbar hätte der Reha-Antrag bei der KK gestellt werden müssen. Woher soll der niedergelassene Arzt wissen, wann ein Reha-Antrag bei der Kasse und wann bei der Rentenversicherung gestellt werden muuss? Hätte nicht die Rentenversicherung statt abzulehnen den Antrag an die Kasse schicken müssen?

7 Antworten

Steam 12.06.2011 | 21:30
Sie haben das falsch verstanden, nicht eine Reha über die Krankenkasse sondern eine kassenärztliche Behandlung (z.B. Behandlung bei einem Facharzt oder eine Krankenhausbehandlung) ist vorrrangig durchzuführen.
Anitaam 12.06.2011 | 22:01
Nicht die Antragstellung bei der Krankenkasse ist vorrangig, sondern ambulante psychotherapeutische Behandlung! Im übrigen ist bei Rehas für Berufstätige schon die DRV zuständig. Sie können natürlich Widerspruch einlegen, aber ohne Befürwortung eines behandelnden Psychotherapeuten vermutlich sinnlos. Ambulante Behandlung ist eben vorrangig.
Nixam 12.06.2011 | 22:04
Hallo Herr Schnepf! Die Rentenversicherung hat Ihnen mit dem Bescheid bescheinigt, daß die Behandlung am Wohnort in Form einer ärztlichen Behandlung vor Ort nicht ausgeschöpft wurde. Mit SICHERHEIT IST DER PATIENT BEIM INTERNISTEN BEI PSYCHISCHEN LEIDEN AN DER FALSCHEN STELLE!!!! ER SOLLTE EINEN NERVENARZT AUFSUCHEN UND SICH ZUNÄCHST DORT IN FACH-ÄRZTLICHER AMBULANTER PSYCHOTHERAPIE BEGEBEN!!! Mit Sicherheit sind Behandlungsgespräche beim Internisten nur oberflächlich und nicht heilungsversprechend. Wie inkompetent ist denn der Internist, der seinen Patienten dazu rät, nur aufgrund der Psycho-Gespräche bei ihm einen Antrag auf Medizinische Reha zu stellen? Zunächst sollte der Patient vom Internisten an einen Nervenarzt verwiesen werden -Überweisungsschein an Nervenarzt. Dieser führt eine ambulante Psychotherapie mit ihm durch. Erst anschließend soll eine stationäre medizinische Leistung zur Rehabilitation über den RV-Träger nochmal geprüft werden, nachdem ihm der Nervenarzt bescheinigt hat, daß als Unterstützung der ambulanten Psychotherapie eine stationäre psychosomatische Maßnahme durchgeführt werden soll. Das und nichts anderes sagt der Bescheid des RV-Trägers aus. Einen schönen Sonntag wünscht Ihnen Nix
Nixam 13.06.2011 | 10:18
Zitat: Und nein, Psychiater führen in der Regel KEINE Psychotherapie durch. Psychiater sind Ärzte und verordnen deshalb in 1. Linie Medikamente und führen nur kurze Gespräche mit dem Patieten durch. Für eine ordentliche und strukturierte Psychotherapie sind immer noch die Psychologen zuständig ! Mir ist in meiner Stadt ein Nervenarzt bekannt, der ambulante Psychotherapien durchführt. Als Einzelgespräch und abends als Gruppentherapiegespräch. Von daher muß daß nicht immer ein Psychologe sein. Das aber muß Herr Hans Schnepf erstmal eruieren, wie das bei ihm in der Stadt gehandhabt wird. Auskünfte hierzu erteilt auch die Krankenkasse. Nix
Volker.am 13.06.2011 | 09:09
Verstehe nicht warum der Internist/Allgemeinmediziner nicht schon lange den Patienten zum Psychiater überweisen hat. Das scheint einer von diesen unsäglichen Medizinern ( oft Hausärzte ) zu sein, die alles selber machen wollen und den Patienten nicht oder erst viel zu spät weiter zu einem Facharzt überweisen, um an ihm immer weiter und weiter Geld zu verdienen.. Außerdem geht man ja nicht zum Bäcker wenn man Wurst kaufen will . Verstehe allerdings auch den Patienten nicht, das er das nicht selbst mal merkt und von sich aus einen Psychiater aufsucht. Psychische Erkrankungen gehören in fachärztliche Behandlung. Darum hat die RV/Kasse den Rehaantrag auch zu Recht erstmal abgelehnt. Weil damit die kassenärztlichen ambulanten Behandlungsmöglichkeiten noch nicht einmal begonnen wurden... Von ausgeschöpt wollen wir hier gar nicht erst reden. Und wo der Rehaantrag gestellt wird ( Kasse oder RV ) spielt keine Rolle. Er wird in jedem Fall zum zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Und nein, Psychiater führen in der Regel KEINE Psychotherapie durch. Psychiater sind Ärzte und verordnen deshalb in 1. Linie Medikamente und führen nur kurze Gespräche mit dem Patieten durch. Für eine ordentliche und strukturierte Psychotherapie sind immer noch die Psychologen zuständig !
Volker.am 13.06.2011 | 11:09
Zitat von Nix anzeigenausblenden
Ich schrieb ja auch " in der Regel " - Ausnahmen gibts es aber immer. Ich kenne ca. 10 Psychiater hier im Kreisgebiet und nicht einer führt auch Psychotherapien durch...Deshalb sind solche Leute sicher " handverlesen " und recht selten. Aber das es welche gibt ist unbestritten. Psychotherapien sind für Psychiater normalerweise zu aufwendig , viel zu langwierig und bringen auch nicht genug Geld ein...Ein Psychiater ist nun mal in erster Linie ein Arzt und meist daran intressiert möglichst viel " Masse " an Patienten durchzuschleusen und das kann er nur, wenn er auch nur als Arzt arrbeitet und nicht noch zusätzlich als Psychotherapeut. In den 50 Minuten einer Psychotherapiestunde " bei einem Psychologen fertigt " ein Psychiater ca. 2-3 Leute ab....
Hans Schnepfam 15.06.2011 | 21:06
Jetzt hätte ich doch gerne eine Antwort des Experten, wenn es nicht zu viel Mühe macht! Viele Grüße H.S.
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