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Experten-Antwort

Reha Krankenkasse bewilligt, welche Infos erhält die DRV

von Basti21.10.2021 | 07:37
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme volle, unbefristete Erwerbsminderungsrente ( wegen Krebs und etwas die Psyche). Nun ja, die Behandlungen usw sind mir doch mehr auf die Psyche geschlagen und die Krankenkasse hat mir eine rein psychosomatische Reha bewilligt. Nun meine Fragen: gibt es wieder eine psychosomatische Leistungsbeurteilung und geht die auch an die DRV bezüglich Überprüfung der Arbeitsfähigkeit? Ich habe noch etwa 2-5 Jahre zu leben, vielleicht etwas länger oder kürzer und ich schieb gerade Panik, das mich nach der Reha die Beendigung der Erwerbsminderungsrente erwartet. Und ich wieder arbeiten muss. Ich bin nämlich zur Zeit ganz „gesund“ das heißt ein behandlungszyklus ist abgeschlossen und ich hab vielleicht jetzt erstmal eine Weile Ruhe mit Chemo usw.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Basti,

Siehe hier hat Ihr Anliegen recht ausführlich beantwortet.

Seinen Ausführungen können wir uns nur vollständig anschließen.

Vielleicht ist eine Beratung über Ihre bestehende Rente und ggf. mögliche Altersrente eine gute Option um Ihre aktuellen Situation, zumindest finanziell, aufzubereiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Siehe hieram 21.10.2021 | 08:37
Hallo Basti, Ihre eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten und möchte hierzu auch keine Vermutungen anstellen. Aber an Sie die Rückfrage, wie alt Sie denn sind? Und ob Sie schon eine Feststellung eines GdB veranlasst haben? Ziel dieser Fragen ist die Möglichkeit, mit einem GdB von >=50 (der Ihnen zustehen müsste) und 35 Beitragsjahren in der Rentenversicherung UND mit dem notwendigen Alter hätten Sie vielleicht jetzt oder kurzfristig einen Anspruch auf eine 'Schwerbehindertenrente'. Ob bzw. wann das für Sie zutrifft, können Sie mit diesem Rechner selbst feststellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Die SB-Rente wäre aufgrund des Besitzschutzes nicht niedriger als Ihre bisherige Erwerbsminderungsrente und somit vielleicht eine Option, falls doch noch jemand meint, Sie seien nun nicht mehr erwerbsgemindert, nur weil Sie aktuell keine Chemo benötigen. Sie können sich hierzu auch direkt bei Ihrer zuständigen DRV (telefonisch) beraten lassen. Alles Gute!
Bastiam 21.10.2021 | 13:50
Ich bin leider erst 51 Jahre, deshalb ist die Altersrente für Schwerbehinderte leider gar keine Option. Soll ich dann lieber auf die Reha verzichten? Besteht die Gefahr, das mir die EMR entzogen wird?
Siehe hieram 21.10.2021 | 17:04
Hallo Basti, Sie sollten m.M. natürlich nicht auf die Reha verzichten, da sie Ihnen sicherlich gut tun wird und das ist zunächst vorrangig. Ich kenne zwar tatsächlich nicht die Grundlage, ob eine Mitteilung 'automatisch' dann an die DRV erfolgt. Aber eine EM-Rente wird nur unbefristet bewilligt, wenn aus gesundheitlicher Sicht eine Aussicht auf Besserung nicht prognostizierbar ist. Es kann dennoch 'jederzeit' eine Überprüfung stattfinden. Ein 'Indiz', dass die EM-Rente nicht gefährdet ist, könnte die Zuständigkeit des Leistungsträgers sein, der zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung vor einer Bewilligung geklärt wird. Mit Ausnahme einer onkologischen Reha ist die DRV bei EM-Rentnern (und Altersrentnern) nicht zuständig. Außer wenn diese Reha erfolgversprechend dazu führen könnte, Sie wieder ins Erwerbsleben zu bringen. Das sind aber doch nur 'Vermutungen', die ich eigentlich nicht machen wollte, weil ich eben eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht kenne. Aber da Sie nicht aus finanziellen Gründen Ihre Gesundheit weiter gefährden sollten als ohnehin schon den Umständen entsprechend gegeben ist, haben Sie ja auch die Möglichkeit, dann in der Reha selbst dieses Thema mit den dort zuständigen Ärzten und Therapeuten anzusprechen. Wenn, wie bei Ihnen, eine nur noch relativ kurze Lebenserwartung prognostiziert ist, sind Sie ja nicht 'geheilt', nur weil aktuell eine Chemotherapie nicht notwendig ist. Und das lässt sich ja medizinisch auch begründen. Unabhängig davon (denn auf die EM-Rente hat es weiter keinen Einfluss), sollten Sie sich um die Feststellung eines GdB kümmern, sofern bisher noch nicht geschehen. Denn auch Ihre EM-Rente ist unter Umständen zum Teil steuerpflichtig (siehe die heutigen Beiträge zum Thema 'Rente und Steuern') und mit den zusätzlichen Freibeträgen eines GdB ab 25 (für das Vorjahr) und ab GdB 20 ab 2021 reduzieren Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Also nehmen Sie einfach an der Reha teil und machen Sie sich nicht im Vorweg zu sehr Gedanken darüber, was danach passiert. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und eine noch möglichst lange gute Zeit!
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