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Experten-Antwort

Reha Krankmeldung

von S.Fischer 22.09.2022 | 14:53
113 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag. Ich bin von meinem Arzt bis einschließlich 19.10. Krankgeschrieben. Meine Reha geht bis 10.10. Gilt die Krankmeldung weiter, oder muss ich am 10.oder 11. gleich eine neue einreichen? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.09.2022 | 07:00

Hallo S. Fischer,

bei Entlassung aus der Rehabilitationsklinik wird festgestellt, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden. Auch, ob für Sie ggf. eine stufenweise Wiedereingliederung in Frage kommt. Hierzu erhalten Sie die notwendigen Informationen und Formulare spätestens beim Entlassungsgespräch. Auf jeden Fall sollten Sie, sofern Sie arbeitsunfähig entlassen werden, einen Arzt aufsuchen und sich für die weiteren möglichen Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 22.09.2022 | 15:28
Hallo S.Fischer, während der Reha haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV, (muss beantragt werden!) anstelle von Krankengeld. Der Anspruch auf KG endet dann also (zunächst) mit Tag vor Anreise zur Reha (ab da bis inklusiv Abreisetag Übergangsgeld). Und sofern Sie auch nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig sein sollten, müssen Sie dann umgehend, spätestens am Tag nach der Heimreise, eine neue Folgebescheinigung von Ihrem Arzt erstellen lassen. Nutzen Sie auch bereits während der Reha den dort zur Verfügung stehenden 'Sozialdienst', um sich über Ihre weiteren (finanziellen) Optionen nach der Reha 'übergreifend' (LTA, ALG, Wiedereingliederung etc.) zu informieren. Alles Gute!
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