Hallo S. Fischer,
bei Entlassung aus der Rehabilitationsklinik wird festgestellt, ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen werden. Auch, ob für Sie ggf. eine stufenweise Wiedereingliederung in Frage kommt. Hierzu erhalten Sie die notwendigen Informationen und Formulare spätestens beim Entlassungsgespräch. Auf jeden Fall sollten Sie, sofern Sie arbeitsunfähig entlassen werden, einen Arzt aufsuchen und sich für die weiteren möglichen Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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