Hallo,
aufgrund der geschilderten Situation würden wir Ihnen dringend empfehlen, den Sachverhalt genau so der Reha-Abteilung des zuständigen Trägers zu übermitteln. Dieser kann Ihnen alle Fragen zu Ihrer konkreten Situation beantworten und steht auch in Kontakt mit den entsprechenden Kliniken, die in Frage kämen.
Auch wann der Antrag auf Rehabilitation ggf. in einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umzudeuten ist, können wir hier im Forum Ihnen nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich könnte es dazu nicht nur nach einer absolvierten Maßnahme kommen, sondern auch in Fällen, in denen die Reha nicht zweckdienlich ist, eine Erwerbsminderung abzuwenden bzw. das Leistungsvermögen wieder herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
"Wenn ich direkt einen Rentenantrag stellen würde sagt die Rentenversicherung "Reha vor Rente". "
Woher wissen Sie, dass die RV das sagt. Haben Sie sie schon gefragt?
Wenn es keine geeignete Klinik gibt, kann die RV Sie dort auch nicht hinschicken.
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Ihr Expertenteam
Auch das habe ich schon getan. Aber das scheint die nicht zu interessieren
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