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Experten-Antwort

Reha kurz vor der Altersrente

von Freund12.05.2023 | 16:57
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5 Antworten

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Mit Datum vom 24.04.23 wurde mir eine beantragte Reha genehmigt. Ich trete die Reha erst zum 01.11.23 an. Bin in der passiven Phase der Altersteilzeit und ab 01.12.23 Altersrentner. Wenn ich im September meinen Antrag auf Altersrente stelle, kann mir dann der Antritt der Reha verwehrt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Freund,

die Beantragung einer Altersrente von wenigtsens 2/3 der Vollrente stellt grundsätzlich einen gesetzlichen Ausschlussgrund für die Erbringung von Reha-Leistungen durch die Rentenversicherung dar (§ 12 SGB VI).

Wenn die Reha bereits bewilligt wurde, hängen die Folgen eines Altersrentenantrages davon ab, wie Sie krankenversichert sind. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, tritt der von "Flieder" geschilderte Fall ein, dass die Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch gegenüber der (dann eigentlich für die Reha zuständigen) Krankenkasse geltend macht. Wenn Sie privat (oder gar nicht) krankenversichert sind, wird der Reha-Bewilligungsbescheid durch die Beantragung der Altersrente unwirksam, die Reha wird dann nicht mehr durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

antworte für einen Freundam 12.05.2023 | 18:01
Sie bräuchten sich zumindest nicht wundern wenn die DRV die Reha dann nicht mehr bezahlt (und das der Kasse zuschiebt?). Ein ATZler in der Freistellungsphase braucht doch keine aus Versichertengeldern finanzierte Reha (die zur Erhaltung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dienst) wenn er kurz danach eh in Altersrente geht. Welche Erwerbsfähigkeit soll denn da erhalten bleiben. Wenn Sie so clever sein wollen und den "Mitnahmeeffekt" nutzen wollen, können Sie den Rentenantrag ja auch erst im Dezember stellen - auch das reicht rechtlich, allerdings kommt dann die Kohle für den Dezember eben nicht am 31.12. sondern vielleicht erst im Februar oder März auf Ihrem Konto an. Mein Freund für den ich antworte hält Ihre Frage für einen Ausdruck eines überzogenen Anspruchsdenkens, aber das tut nichts zur Sache.
DRVam 12.05.2023 | 19:48
§ 12 Abs. 1 Nr.2 SGB Vl ist da eindeutig. Wenn Sie den Antrag vor Rehabeginn stellen, wird die Rentenversicherung Ihre Reha nicht bezahlen.
Fliederam 13.05.2023 | 11:09
In der Regel wird die DRV einen Erstattungsanspruch bei Ihrer Krankenkasse geltend machen, wenn Sie den Altersrentenantrag vor der Reha stellen. Für Sie sollten sich keine Unterschiede ergeben, die Kosten übernimmt im Hintergrund nur jemand anders.
DRVam 13.05.2023 | 13:36
Das stimmt so nicht. In der Regel wird dann der Antrag direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. Nur wenn schon eine Zusage vorliegt, könnte es so laufen wie @Flieder geantwortet hat.
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