Hallo Heilejessi,
falls nicht bereits während der Rehabilitationsleistung von Ihnen angesprochen sollten Sie zumindest das Abschlussgespräch nutzen und auf die Ihrer Meinung nach leider nicht erfolgreichen Rehabilitation hinweisen.
Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, arbeitsunfähige Beschäftigte nach lang andauernder schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Zu diesem Zweck wird von den Ärzten der Rehabilitationseinrichtung in Abstimmung mit dem Rehabilitanden, deren behandelnden Ärzten und / oder Betriebsärzten sowie den Arbeitgebern ein Stufenplan über die tägliche Belastung und deren schrittweise Steigerung aufgestellt.
Ziel ist es hierbei das bestehende Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.
Ihre Aussage, dass Sie übernächste Woche mit der stufenweisen Wiedereingliederung anfangen müssen ist daher nicht nachvollziehbar. Denn ohne Ihre Zustimmung kann eine stufenweise Wiedereingliederung nicht zur Durchführung kommen.
Während der Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung sowie für den Zwischenzeitraum nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung haben Sie weiterhin Anspruch auf Übergangsgeld.
Sollte die stufenweise Wiedereingliederung nicht erfolgreich sein wird die Rentenversicherung weitere Maßnahmen prüfen, um die Ihnen der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.