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Reha Maßnahme

von Heilejessi31.05.2009 | 11:54
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Hallo zusammen, ich werde nächste Woche aus einer Reha-Maßnahme als arbeitsunfähig mit anschließender Wiedereingliederung entlassen. Die Reha Maßnahme in der Klinik (psychosomatisch) hat so gut wie nichts gebracht, da ich 1. in einer falschen Gruppe und 2. überhaupt kein Vertrauen zu meiner mir zugeteilten Therapeutin hatte. Für mich war diese Reha sinnlos und schlichtweg vertane Zeit, die ich anderweitig (z. B. in einer Tagesklinik, die mir schon mal ansatzweise ganz gut geholfen hat) hätte besser zubringen können. Jetzt muss ich übernächste Woche mit der Wiedereingliederung anfangen (zunächst zwei Stunden, die ich wohl auch schaffen werde). Ich habe aber sehr große Angst, wenn die Stundenzahl höher wird, dass ich die Wiedereingliederung nicht bis zum Ende schaffe. Werde auch übernächste Woche ausgesteuert, sprich dann bliebe nur noch Arbeitslosengeld. Meine Fragen hierzu: Hat es Sinn, der Rentenversicherung mitzuteilen, dass die Reha nichts gebracht hat? Gibt es evtl. eine zweite Reha? Was passiert, wenn ich die Wiedereingliederung nicht schaffe? Wie verhält sich die Rentenversicherung dann? Rentenantrag auf EU-Rente habe ich bereits gestellt auf Anraten der Tagesklinik (bereits vor der Reha-Maßnahme). Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Gruss Heilejessi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Heilejessi,

falls nicht bereits während der Rehabilitationsleistung von Ihnen angesprochen sollten Sie zumindest das Abschlussgespräch nutzen und auf die Ihrer Meinung nach leider nicht erfolgreichen Rehabilitation hinweisen.

Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme, arbeitsunfähige Beschäftigte nach lang andauernder schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. Zu diesem Zweck wird von den Ärzten der Rehabilitationseinrichtung in Abstimmung mit dem Rehabilitanden, deren behandelnden Ärzten und / oder Betriebsärzten sowie den Arbeitgebern ein Stufenplan über die tägliche Belastung und deren schrittweise Steigerung aufgestellt.

Ziel ist es hierbei das bestehende Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.

Ihre Aussage, dass Sie übernächste Woche mit der stufenweisen Wiedereingliederung anfangen müssen ist daher nicht nachvollziehbar. Denn ohne Ihre Zustimmung kann eine stufenweise Wiedereingliederung nicht zur Durchführung kommen.

Während der Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung sowie für den Zwischenzeitraum nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung haben Sie weiterhin Anspruch auf Übergangsgeld.

Sollte die stufenweise Wiedereingliederung nicht erfolgreich sein wird die Rentenversicherung weitere Maßnahmen prüfen, um die Ihnen der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

2 Antworten

Corlettoam 31.05.2009 | 13:21
Haben Sie den während der Reha nicht mit den Ärzten und/oder der Therapeutin darüber gesprochen, das Sie sich nicht wohlfühlen ? Das ist doch gerade bei einer psychotherapeutischen Behandlung das A und O. Dann hätte man - eventuell- durch einer Wechsel der Therapeutin ja noch Abhilfe schaffen können, wozu es jetzt natürlich zu spät ist.... Wenn das Verhältnis zwischen Therapeut und Patient nicht stimmt, ist und kann meistens eine psychosomatische Behandlung nicht erfolgreich sein oder sogar eher konkra produktiv. Natürlich können Sie der RV mitteilen, das ihrer Meinung nach die Reha nichts gebracht hat. Auf jeden Fall sollten Sie sich aber den Entlassbericht der Rehaklinik später anfordern, um zu sehen wie erfolgreich dort ihre Behandlung gesehen wurde. Das es verschiedene Sichtweisen zwischen Patient und Rehaklinik - was den Erfolg der Behandlung/Massnahme anbelangt - gibt, ist sicher nicht ungewöhnlich und kommt greade bei psychischen Erkrankungen recht häufig vor. Das Sie aber jetzt kurzfristig deshalb eine neue Rehamassnahme bewilligt bekämen, halte ich für relativ ausgeschlossen ! Wenn die Widereingliederung tatsächlich scheitert und Sie dann ja ausgesteuert sind, können Sie nur bei der Agentur für Arbeit nur ALG I beantragen. Dies werden Sie dann aber bei gestelltem EM-Antrag und bis zum Entscheid darüber auch sicherlich bekommen.
Heilejessiam 03.06.2009 | 09:22
Hallo, selbstverständlich habe ich in der Klinik mit der Therapeutin und auch mit dem Oberarzt gesprochen, dass ich mich in der Gruppe und auch mit der Therapeutin fehl am Platz fühle. Es hat nur nichts genützt. Der Wiedereingliederung (die sehr lange dauern soll - fast fünf Monate -)"musste" ich praktisch zustimmen, sonst wäre ich arbeitsfähig entlassen worden, Ich will auch wieder zurück zur Arbeit, habe allerdings grosse Angst, die Wiedereingliederung nicht zu schaffen. @ Experte: Welche Maßnahmen stünden noch zur Verfügung, wenn die Wiedereingliederung nicht bis zum Ende geschafft wird sprich abgebrochen werden muss? Ich bin sehr daran interessiert, wieder zu arbeiten, habe allerdings - wie gesagt - große Angst, es nicht zu schaffen. Vielen Dank Gruss Heilejessi
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