Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha möglich ohne KV

von Alexandra12.07.2023 | 20:03
616 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ist eine Reha und Übergangsgeld möglich, wenn die betroffene Person ein halbes Jahr ohne jegliche eigene oder staatliche Einkünfte war, vorher 1 Jahr AGL 1 und zuvor gearbeitet hat? KV dadurch auch seit einem halben Jahr keine...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandra,

 

für eine Reha-Maßnahme müssen Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach  §§ 10, 11 SGB VI erfüllen. Hierfür ist es unerheblich, ob Sie derzeit beschäftigt oder selbständig tätig sind oder andere Lohnersatzleistungen erzielen. Hier richtet sich der Anspruch nur danach, ob Sie die Wartezeit von 15 Jahren bzw. sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den vergangenen zwei Jahren zurückgelegt haben. Für einen Übergangsgeldanspruch müssen Sie in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein. Als Nichtversicherter, der Sie ohne Beschäftigung und ohne laufende Leistungen, z.B. der Krankenkasse sind, besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.

Sie sollten sich für einen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung auf jeden Fall an die letzte Krankenkasse wenden, bei der Sie versichert waren. Nach § 193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besteht für alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, die allgemeine Krankenversicherungspfllicht und Sie müssen mit einem Nachzahlungsanspruch der Krankenkasse rechnen, sobald Sie zurück in eine Krankenversicherung möchten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

franticam 12.07.2023 | 21:26
Ohne deine eigentliche Frage zu beantworten rate ich dir (der betroffenen Person) dringend, dich (sich) mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. In Deutschland ist die Krankenversicherung eine PFLICHTversicherung, d.h. es ist nicht möglich, keine Krankenversicherung zu haben. Hat man kein Einkommen, muss man dennoch KV+PV Beiträge bezahlen. Die Beiträge summieren sich Monat für Monat auf, es kommen noch Säumniszuschlage und Zinsen hinzu. Der Mindestbeitrag beträgt bei meiner BKK ca. 220 € pro Monat für KV+PV. Ich würde bei dieser Gelegenheit auch nachfragen, ob Anspruch auf Krankengeld besteht wenn man die Rückstände sofort in einer Summe begleicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026