Nur wenn Sie innerhalb des nächsten halben Jahres vorhaben eine Altersrente mit mehr als 2/3 in Anspruch zu Nehmen oder eine Leistung die regelmäßig bis zur Altersrente gezahlt wird, könnte man die Reha aus DIESEM Grund ablehnen. Ob die Reha geleistet wird oder nicht, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden.
Sollten Sie erwerbsgemindert aus der Maßnahme herauskommen, muss natürlich auch hier geprüft werden, ob eine Erwerbsminderungs gezahlt werden kann oder nicht. Rückzahlungen für die Kosten der Reha kämen natürlich in diesem Fall auf Sie nicht zu.