Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

REHA mit 63

von Amigo20.03.2008 | 13:45
1903 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich bin schwerbehindert (60%) und werde nächstes Jahr 63. Ich könnte also mit 63 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Ich fühle mich aber noch ganz fit (bis auf meine chronische Erkrankung) und möchte auch noch weiter arbeiten gehen. Durch meine chronische Krankheit könnte ich nächstes Jahr noch einmal eine REHA (war 2007 in Reha) beantragen. Kann dieser Antrag durch meine Schwerbehinderung und aufgrund meines Alters abgelehnt werden , weil man sich sagt, ich könnte ja in Rente gehen obwohl ich weiterhin arbeiten möchte ? Was passiert, wenn ich nach der REHA nicht weiter arbeiten gehen k a n n ? Muss ich dann an die DRV ein Teil der Maßnahme zahlen ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.03.2008 | 14:54

Nur wenn Sie innerhalb des nächsten halben Jahres vorhaben eine Altersrente mit mehr als 2/3 in Anspruch zu Nehmen oder eine Leistung die regelmäßig bis zur Altersrente gezahlt wird, könnte man die Reha aus DIESEM Grund ablehnen. Ob die Reha geleistet wird oder nicht, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden.

Sollten Sie erwerbsgemindert aus der Maßnahme herauskommen, muss natürlich auch hier geprüft werden, ob eine Erwerbsminderungs gezahlt werden kann oder nicht. Rückzahlungen für die Kosten der Reha kämen natürlich in diesem Fall auf Sie nicht zu.

2 Antworten

Rosannaam 20.03.2008 | 14:00
Hallo Amigo, da Sie ja niemand ZWINGEN kann, mit 63 in Rente zu gehen, und GRUNDSÄTZLICH das Alter oder eine Schwerbehinderung keinen Einfluss auf eine medizinische Reha-Maßnahme hat, besteht keine Sorge, dass allein AUS DIESEN GRÜNDEN eine Maßnahme abgelehnt wird. Nur wenn Sie tatsächlich eine Altersrente erhalten würden, bestünde kein Reha-Anspruch durch den RV-Träger. Natürlich müssen die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher , geistiger oder seelischer Behinderung ERHEBLICH GEFÄHRDET IST und bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der EF durch med. oder berufliche Reha-Maßnahmen abgewendet werden kann, oder bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch med. oder berufliche Reha-Maßnahmen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. OB diese Voraussetzungen bei der Reha-Antragstellung vorliegen, muß selbstverständlich geprüft werden. Evtl. kann der Reha-Antrag aus medizinischen Gründen auch abgelehnt werden. Dann können Sie immer noch Widerspruch einlegen. MfG Rosanna.
Rosannaam 20.03.2008 | 14:27
Ich habe vergessen, Ihre letzte Frage zu beantworten... Werden Sie aus einer Reha-Maßnahme arbeitsunfähig entlassen, wird von der DRV geprüft, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Wenn ja, sollten Sie einen Rentenantrag stellen (kann auch die genannte AR sein). Wenn nein, erhalten Sie Krankengeld UND können dann auch die AR beantragen. Hat die KK Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert, haben Sie ein eingeschränktes Dispositionsrecht und MÜSSEN Rentenantrag stellen. Wenn nicht, können Sie weiterhin KG beziehen oder weiterarbeiten (wenn es wieder möglich ist). Zurückzahlen müssen Sie der DRV nichts!!! Übrigens: Wenn Sie bereits am 16.11.2000 mindestens 50 % schwerbehindert waren, haben Sie bereits ab dem 60. Lebensjahr einen Anspruch auf die ungekürzte AR für schwerbehinderte Menschen. Ich hoffe, nichts mehr vergessen zu haben. So vorab an alle Eventualitäten zu denken, ist manchmal schon bißchen schwierig. :-)) Frohe Ostern Rosanna
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026