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Reha mit Begleitkind

von Adde23.01.2008 | 14:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Krankenkasse hat mich bezüglich meines Antrages auf Mutter-Kind-Kur an die Rentenversicherung verwiesen. Der MdK hält mich zwar für kurbedürftig, aber nicht im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur, sondern ich soll eine Kur bei der DRV beantragen. Nun meine Fragen: Kann ich bei solch einer Kur meinen 4-jährigen Sohn mitnehmen? Ich habe keine Verwandten, die ihn betreuen könnten und mein Mann bekommt vom Arbeitgeber nicht frei für so lange Zeit. Wie wird mein Kind dort betreut? Reicht das ärztliche Attest vom Mutter-Kind-Kur-Antrag oder muss ich noch mal ein Arztattest ausstellen lassen? Mit freundlichen Grüßen Antje Klein

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Mitnahme eines Begleitkindes im Rahmen von Leistungen zur med. Reha ist grundsätzlich im Rahmen der Haushaltshilfe in einigen Kliniken möglich. Sofern die Voraussetzungen gem. § 54 SGB IX erfüllt sind und keine soz.-med. Bedenken gegen die Mitaufnahme des Kindes bestehen, kann das Kind mitgenommen werden. (Voraussetzungen sind: Teilnahme an einer med. Reha, Weiterführung des Haushalts aufgrund Teilnahme an der Leistung nicht möglich, eine andere im Haushalt lebende Person kann HH nicht weiterführen und ein Kind im HH, das das 12 Lebensjahr bei Beginn der HHH noch nicht vollendet hat)

Es werden lediglich die Kosten der Unterbringung und Betreuung des Kindes übernommen. Es besteht für das Kind kein Unfallversicherungsschutz und therapeuthische Massnahmen/ Anwendungen werden für das Kind nicht übernommen. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig.

Die Betreuung der Kinder während der Reha der Eltern ist je nach Klinik unterschiedlich. Zum Teil erfolgt die Betreung durch Tagesmütter, externe Kindergruppen, KiTa oder Schule oder interne Einrichtungen.

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