Hallo Günter K.,
im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes ist es grundsätzlich zulässig, dass von Ihnen der Wunsch geäußert wird, Ihren Hund zur Reha mitnehmen zu dürfen. Die Leistungsträger haben eigentlich auch alle Vertragseinrichtungen, in die der eigenen Hund mitgenommen werden darf. Allerdings ist der Wunsch nach Mitnahme von Haustieren nach den Vorschriften des SGB IX nur berechtigt, wenn die Mitnahme des Hundes für eine erfolgreiche Reha notwendig ist (z. B. bei Blindenhunden). Der Wunsch auf Mitnahme Ihres eigenen Hundes wäre jedoch nicht berechtigt, wenn kein objektiver Zusammenhang zwischen Anwesenheit des Haustieres und dem angestrebten Reha-Ziel besteht. In Ihrem Fall wäre also entscheidend, ob die Mitnahme des Hundes aus therapeutischen Gründen notwendig ist. Dann würde Ihnen auch die Mitnahme des Hundes in einer dafür geeigneten Reha-Einrichtung zustehen. Mehr kann ich im Rahmen dieses Forums hierzu leider auch nicht sagen. Im Zweifel sollten Sie sich nochmals mit Ihrer zuständigen Reha-Sachbearbeitung in Verbindung setzen.