Hallo D.C.,
bitte klären Sie den Sachverhalt mit Ihrer Krankenkasse und erläutern Sie Ihre persönliche Situation. Sofern die Krankenkasse bei Ihrer telefonisch angekündigten Meinung bleibt, lassen Sie sich schriftlich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen. Gegen diesen Bescheid könnten Sie dann Widerspruch einlegen.
Bitte berücksichtigen Sie jedoch, was bei Ihnen im Vordergrund stehen sollte, eine baldige berufliche Wiedereingliederung oder aber die Gefahr der Einstellung des Krankengeldes und der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen.
Hallo D.C.,
hatte die KK Sie schriftlich aufgefordert, eine Reha zu beantragen und in diesem Schreiben mitgeteilt, dass Sie den Antrag innerhalb von 10 Wochen abgeben, da sonst der Anspruch auf Krankengeld verfällt?
Steht doch gleich am Anfang das die KK aufgefordert hat.
Hallo D.C.,
hatte die KK Sie schriftlich aufgefordert, eine Reha zu beantragen und in diesem Schreiben mitgeteilt, dass Sie den Antrag innerhalb von 10 Wochen abgeben, da sonst der Anspruch auf Krankengeld verfällt?
2 Möglichkeiten gibt es wohl. Widerspruch mit ausführlicher ärztlicher Begründung gegen die Entscheidung der Krankenkasse. Oder das der Hausarzt vor Antritt die Rehaunfähigkeit bescheinigt, wenn das eben für Sie nicht möglich ist.
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